Wohnen in Berlin – oder wie Berlin die Wohnungsnot mildern will

Wohnen in Berlin - Oder wie Berlin die Wohnungsnot mildern will
Wohnen in Berlin - Oder wie Berlin die Wohnungsnot mildern will

Die Mietpreisbremse ist zwar in Kraft. Ihre Wirkung aber umstritten. Jetzt schnürt der Senat weitere Gesetze, um die Wohnungsnot in Berlin zu mindern.

Hierzu hat man einerseits ein neues „Mietergesetz“ auf den Weg gebracht. Offiziell heißt es Wohnraumversorgungsgesetz. Es ist als Teil-Erfolg der Initiative Mietenvolksentscheid zu werten, da viele der Forderungen der Aktivisten in das Gesetz einflossen. Andererseits gibt der Senat in Sachen Wohnungs-Neubauten Gas. Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) will so binnen kurzer Zeit Wohnungen für 30.000 Menschen bauen.

Unter der Devise „schneller und leichter“ sollen Fertighäuser in Leichtbauweise entstehen. So will Geisel einerseits dem Flüchtlingsansturm Herr werden, andererseits auch bezahlbaren Wohnraum für alle Berliner schaffen. Gebaut werden sollen die Billig-Fertighäuser an stadtweit 60 Standorten, wo genau muss erst festgelegt werden. Fertig sein könnten die Bauten dennoch – so meint Geisel – Ende nächsten Jahres.

Weil diese Fertigbauten nicht reichen, will man weitere Bauvorhaben beschleunigen, auch das per Gesetz. Das Wohnungsbau-Beschleunigungs-Gesetz sieht vor, dass Bäume unter bestimmten Voraussetzungen sogar schon vor der Baugenehmigung gefällt werden dürfen. Außerdem erleichtert es die Bebauung mancher „spezieller“ Flächen, beispielsweise ehemaliger Friedhöfe.

Der größte gesetzliche Eckpunkt bleibt momentan aber das eingangs erwähnte Wohnraumversorgungsgesetz. Wenn das Abgeordnetenhaus zustimmt, könnte es schon mit Januar 2016 in Kraft treten. Das Gesetz soll durch einen Maßnahmen-Mix den Berliner Wohnungsmarkt entlasten. Die wichtigsten Punkte: Sozialmieten werden gedeckelt, in den sechs städtischen Wohnbaugesellschaften sollen sozial benachteiligte Mieter Vorrang haben und der Verkauf landeseigener Wohnungen wird deutlich erschwert.

Sozialmieten mit Obergrenze
Wenn jemand in einer Sozialwohnung mehr als 30 Prozent seines Einkommens (netto, pro Haushalt) für die Miete zahlt, soll es eine Obergrenze für die Miete geben. Ist die Miete in so einem Fall höher, kann ein Zuschuss vom Land beantragt werden. Bei Häusern mit schlechter Energieeffizienz – Stichwort hohe Heizkosten – gibt’s den Zuschuss nach Prüfung auch schon, wenn die 30 Prozent nicht erreicht sind.

Vorrang für ärmere Mieter
Die sechs landeseigenen Wohnbaugesellschaften (degewo, GESOBAU, HOWOGE, Stadt und Land, WMB und GEWOBAG) müssen bei Neuvermietungen sozial schwache Bewerber bevorzugen. 55 Prozent der frei werdenden Wohnungen sind reserviert für Geringverdiener mit Wohnberechtigungsschein (WBS). Außerdem darf eine negative Schufa alleine künftig noch kein K.O.-Kriterium für die Bewerbung eines Mieters sein. Die landeseigenen Vermieter müssen jeden Fall einzeln prüfen, dann entscheiden.

Verkaufsbremse
Die Landes-Wohnbaugesellschaften bekommen eine Dachorganisation – als Anstalt öffentlichen Rechts. Diese müsste dann einem Wohnungsverkauf an private Investoren zustimmen und zwar fast einstimmig (zwei Vetos reichen). De facto ist das ein Verkaufsverbot für Landesimmobilien.

(Artikelfoto: Berlin Friedrichstraße  / Foto: © visitBerlin/ Wolfgang Scholvien)

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