Debattenreihe zur „Zukunft Checkpoint Charlie“

Die dritte öffentliche Veranstaltung zur „Zukunft Checkpoint Charlie“   begleitet den umfassenden Beteiligungsprozesses, den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan 1-98 „Checkpoint Charlie“ durchführt. Auch die Ergebnisse des gestrigen Abends fließen in das Planungsverfahren ein, welches die Grundlage für den Bebauungsplan bildet.

Im Rahmen der Veranstaltung wurden die Zwischenergebnisse der Arbeiten der sieben am städtebaulichen Workshopverfahren teilnehmenden Architekturbüros vorgestellt: Caramel architekten, COBE Berlin, David Chipperfield Architects, Graft, Hild und K Architektur, J.MayerH. und Partner sowie Sauerbruch Hutton. Die Besucherinnen und Besucher hatten im Anschluss die Möglichkeit, Feedback, Wünsche und Anmerkungen für die weitere Bearbeitung der Arbeitsstände abzugeben.

Der Projektentwickler hatte vor kurzem zugestimmt, sein Hotelprojekt östlich der Friedrichstraße in einem zeitnahen Workshopverfahren städtebaulich überprüfen zu lassen. Im Rahmen des städtebaulichen Workshopverfahrens für beide Grundstücke und des Realisierungswettbewerbs wird es neue Pläne zum Städtebau und zur architektonischen Umsetzung geben. Für den westlichen Bereich mit einem komplexen Nutzungsprogramm soll ein Realisierungswettbewerb folgen. Zu gestalten sind auch die Straßenräume und Freiflächen auf dem privaten Gelände (ca. 1000 qm). Hier ist besonders die Bürgermeinung gefragt ob eine Fußgängerzone, eine verkehrsberuhigte Straße oder eher weiterhin eine in der Friedrichstadt übliche Straße präferiert wird.

Die Investorengruppe Trockland beabsichtigt am Checkpoint Charlie eine städtische Bebauung zu realisieren. Das Land Berlin verhandelt um Flächen für ein Museum mit Freifläche, einen Wohnanteil sowie weitere gewerbliche Nutzungen in den Gebäuden. Um der besonderen Bedeutung des Ortes und der Vielschichtigkeit der Interessen gerecht zu werden und dabei gleichzeitig die städtebauliche Entwicklung der privaten Flächen planungsrechtlich zu steuern, stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einen Bebauungsplan auf.

Der laufende Beteiligungsprozess findet im Rahmen des Bebauungsplan- Aufstellungsverfahrens statt und steht im Zusammenhang mit einem zweistufigen Planungsverfahren, das als ergebnisoffener Erkenntnisprozess angelegt ist. Die Ergebnisse aus der Beteiligung fließen in den Planungsprozess ein. Die Erarbeitung verschiedener Varianten und städtebaulicher Typologien unterstützt dabei die Abwägung entsprechender Vor- und Nachteile gegenüber der vormals angedachten Blockrandbebauung.

Eine Ausstellung zum Beteiligungsprozess und den städtebaulichen Entwürfen wird am 2. August 2018 eröffnet, auch hier wird wieder die Meinung der Besucherinnen und Besucher gefragt sein. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie online unter http://www.berlin.de/zukunft-cpc

(Artikelfoto: Berlin check point charly,  Foto: pixabay.com CC0 Creative Commons)

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