Land Berlin erhielt im vergangenen Jahr 399 Mio. Euro aus Solidarpakt

Bildnachweis: CC0 via pixabay.com

Das Land Berlin hat 2019 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) in Höhe von 399 Mio. Euro erhalten. Diese Mittel aus dem Solidarpakt wurden bestimmungsgemäß verwendet. Das geht aus dem Fortschrittsbericht »Aufbau Ost« des Landes Berlin für 2019 hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz beschlossen hat. Die bereitgestellten Investitionsmittel gingen dabei deutlich über die Mindestverpflichtung nach dem Aufbaupakt hinaus.

Seit der gleichberechtigten Einbeziehung in den Länderfinanzausgleich im Jahr 1995 erhielten die ostdeutschen Bundesländer und Berlin im Rahmen des Solidarpaktes I für zehn Jahre Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Auf das Land Berlin entfielen in diesem Zeitraum rund 20 Mrd. Euro.

Mit dem 1. Januar 2005 ist mit dem Solidarpaktfortführungsgesetz der Solidarpakt II in Kraft getreten, auf dessen Grundlage der Aufbau Ost bis zum Jahr 2020 vollendet werden soll. Seit 2005 hat das Land Berlin etwas mehr als 20 Mrd. Euro an Solidarpaktmitteln erhalten. Somit betrugen die SoBEZ insgesamt rund 40 Mrd. Euro.

Finanzsenator Dr. Kollatz: „Die Solidarpaktmittel waren wichtig für Berlin, um die großen Lücken, die sich aus der deutschen Teilung ergeben hatten, zu schließen. Die große Narbe, die mitten durch unsere Stadt ging, ist verheilt. Dadurch, dass die Mittel zur ergänzenden Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs gewährt wurden und rechtlich nicht zweckgebunden waren, hatten wir die nötige Flexibilität beim Einsatz.“

Mit den Solidarpaktmitteln wurden teilungsbedingte Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf abgebaut. Ein weiterer Schwerpunkt der SoBEZ war der Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft. Diese Zuweisungen hat das Land Berlin 2019 zum letzten Mal erhalten.

Die ostdeutschen Bundesländer und Berlin erläutern dem Arbeitskreis des Stabilitätsrates in einem besonderen Bericht ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der teilungsbedingten Infrastrukturlücke. Ferner berichten sie über die Verwendung der erhaltenen Mittel zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten. Diese werden zur ergänzenden Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs gewährt und sind rechtlich nicht zweckgebunden (Artikel 107 Abs. 2 Satz 3 GG).

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