Hausabriss – geht das so einfach?

Die Suche nach einem geeigneten Grundstück für den Hausbau ist nicht einfach und stellt Sie häufig vor so manche Kompromisse. Einer dieser Kompromisse ist zum Beispiel, dass bereits ein baufälliges Haus auf Ihrem Traumgrundstück steht. Wie geht man dann vor? Abreißen? Aber ist das so einfach möglich? Was Sie jetzt wissen müssen:

Keine Genehmigung nötig – trotzdem nachhaken

Immobiliensucher haben es im Moment nicht leicht. Das Angebot ist rar, die Preise hoch. Wenn Sie dann doch endlich das Grundstück Ihrer Träume finden, stehen Sie nicht selten vor neuen Problemen. Eines der gängigsten Herausforderungen ist, dass bereits ein baufälliges Gebäude das Grundstück besetzt. Wer sich nun schon in den Platz verliebt hat, wird das vielleicht noch zähneknirschend mitkaufen. Immerhin kann man das durch ein erfahrenes Abrissunternehmen ja schnell mal abreißen lassen – oder nicht?

Die gute Nachricht ist: In den meisten Fällen ist keine Genehmigung nötig. Dennoch können Sie auch nicht einfach loslegen. Sie müssen zuständige Behörden Bescheid geben, bevor Sie anfangen, die Mauern einzureißen. Am besten informieren Sie sich vor dem Kauf beim örtlichen Bauamt über die Auflagen für das Gebäude. Dann wissen Sie, ob hier ein reibungsloser Abriss vonstattengehen kann, ob weitere Komplikationen auf Sie warten könnten oder Sie direkt ein erfahrenes Abrissunternehmen Ihrer Wahl anrufen können, damit es sich dem brüchigen Gebäude annimmt.

Achtung: Denkmal- und Artenschutz

Kompliziert wird es erst, wenn das Haus unter Denkmalschutz steht. Daran kann das ganze Unternehmen scheitern, denn hier ist grundsätzlich eine Abrissgenehmigung nötig. In diesem Fall entscheidet die Denkmalschutzbehörde auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes bzw. im Einzelfall.

Wenn Sie das Grundstück bereits gekauft haben und die Denkmalschutzbehörde einen Abriss verbietet, können Sie dagegen klagen. Dann entscheiden Richter, wessen Interesse schwerer wiegt. Sie sollten vorab mit einem Rechtsbeistand besprechen, wie Ihre Erfolgschancen sind. Sollten Sie verlieren, sitzen Sie sonst nicht nur ein Grundstück, dass Sie nicht nutzen können, sondern möglicherweise auch die Kosten des Verfahrens.

Wer in ländlichen Gebieten ein Haus abreißen will, kann auch mit dem Artenschutz konfrontiert werden, zum Beispiel wenn Tiere in dem Gebäude Unterschlupf finden. Diese dürfen laut dem Bundesnaturschutzgesetz bei dem Abriss nicht zu Schaden kommen. In solchen Fällen kann die Naturschutzbehörde einen Gutachter verlangen, der das Haus vorher auf Tiere und ganz besonders auf geschützte Arten wie Fledermäuse untersucht. Die Kosten dafür tragen Sie als Hauseigentümer.

Absicherung der Baustelle und ordnungsgemäße Entsorgung sind Pflicht

Sobald die Erlaubnis zum Abriss erteilt ist, kann es endlich losgehen. Vorab sollten Sie aber noch für eine ausreichende Sicherung sorgen. Ansonsten haften Sie, wenn Schäden, die durch die Abrissarbeiten entstehen. Das kann vor allem bei dicht besiedelten Gegenden passieren. Ein erfahrenes Abrissunternehmen kann da schon der erste richtige Schritt sein, um solch einen Ärger zu vermeiden. Außerdem ist sie für entsprechende Fälle versichert.

Nach dem Hausabriss muss natürlich auch der Schutt entsorgt werden. Wer eine Fachfirma beauftragt hat, hat diese Leistung meistens schon mit inbegriffen. Aber: Je nach Material und Schadstoffbelastung variieren die Kosten zum Teil stark. Wenn Sie den Bauschutt allerdings nicht richtig entsorgen, droht Ihnen ein horrendes Bußgeld, das Sie genauso gut in die ordnungsmäßige Entsorgung hätten investieren können.

Ein Hausabriss ist also nicht immer so einfach, wie man es sich vorstellt. Sie als zukünftiger Grundstücksbesitzer müssen vorher gut planen und abwägen, ob Ihnen die Arbeit, Zeit und das Geld, das dafür benötigt wird, das alles wirklich wert ist. Andererseits: Wenn man schon einmal das Traumgrundstück gefunden hat, ist es schwer etwas, Ähnliches erneut zu finden.

Bildnachweis: pixabay.com / © c_badeja

Dieser Inhalt ist nur für registrierte Nutzer sichtbar. Wenn Sie sich bereits registriert haben, melden Sie sich bitte an. Neue Nutzer können sich weiter unten registrieren.

Anmelden

1 × eins =