Özdemirs Werbeverbot: 70% aller Lebensmittel betroffen, nicht nur Süßigkeiten

Zurzeit überschlagen sich Medien wie taz oder Tagesspiegel mit Lobeshymnen auf den Gesetzentwurf zum Verbot von Lebensmittelwerbung aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Der grüne Bundesminister Cem Özdemir wird dann gern zum Held im Kampf gegen bösen Zucker und Volkskrankheiten wie Diabetes oder Adipositas stilisiert. Und das, obwohl es keine Studien über den Zusammenhang zwischen Werbung und diesen Erkrankungen vorweisen kann, sondern zur Begründung lediglich Anekdoten aus seiner eigenen Kindheit erzählt.

Doch wie weitgehend das Verbot für Lebensmittelwerbung tatsächlich ausfällt, wenn dieser Gesetz beschlossen werden sollte, das ist den allermeisten Menschen noch nicht klar. Das derzeit nur als Referentenentwurf vorliegende Gesetz sieht ein weitreichendes Werbeverbot in nahezu allen Medien vor: von Plakaten, über Zeitungen und Zeitschriften, Hörfunk, Fernsehen bis zu Internetangeboten. Auch die Berliner Lokalnachrichten wären davon betroffen!

Werbeverbot betrifft auch Brezeln, Käse und Joghurt

Anders als vielen glauben schränkt der Gesetzentwurf nicht nur Werbung für Kinder ein. Überall dort, wo Kinder zwischen 6 und 23 Uhr zufällig auf Werbung stoßen könnten, soll sie vorsorglich verboten werden. Grundsätzlich verboten ist danach die Werbung für Süßigkeiten wie Schokolade, Zuckerwaren, Müsliriegel, Aufstriche, Desserts, Kuchen, Kekse, süße Backwaren, Eiskrem und Energydrinks.

Aber es geht noch weiter. Ebenfalls unter Strafandrohung verboten werden soll in der Zeit von 6 bis 23 Uhr Werbung für Produkte, deren Zusammensetzung nicht Nährwertprofilen entsprechen, die von der WHO für Europa definiert hat. Insgesamt sind ca. 70% aller Lebensmittel in Deutschland vom Werbeverbot betroffen!

Danach ist Werbung auch verboten für Knabberartikel mit mehr als 0,1 Gramm Salz pro 100 Gramm oder Zuckerzusatz, Milchgetränke, Erfrischungsgetränke, Getränke aus Soja, Nüssen oder Saaten mit Zuckerzusatz oder Süßungsmitteln sowie Cornflakes mit mehr als 10 Gramm Fett, mehr als 15 Gramm Zucker oder mehr als 1,6 g Salz pro 100 Gramm.

Werbung für Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt oder dessen Ersatzprodukte, Frischkäse, gesüßte Quarkzubereitungen, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch, einschließlich Rahm, Molke mit mehr als 2,5 Gramm Fett, mehr als 2 Gramm gesättigte Fettsäuren, mehr als 10 Gramm Zucker oder mehr als 0,2 Gramm Salz pro 100 Gramm wird verboten. Auch Käse, verzehrfertige und Fertiggerichte, Zubereitungen, Butter, Fette, Öle, Brot, Teigwaren, verarbeitete Fleischwaren, Fisch, Krebstiere, Weichtiere, haltbar gemachtes Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, die den strengen jeweiligen Grenzwerte nicht entsprechen, würden alle unter das Werbeverbot fallen.

Da bleibt am Ende außer Blattsalat und Leitungswasser nicht viel übrig, für das Unternehmen werben könnten. Vor allem verarbeitete und verzehrfertige Lebensmittel würden aus der Öffentlichkeit verbannt.

Ein Bäcker, in dessen Umfeld sich eine Kita befindet, darf keinen Kuchen mehr in seine Auslage stellen. Sportvereine dürften kein Sponsoring mehr von Limonadenherstellern annehmen und für Grillwürstchen dürfte erst nach 23 Uhr im Fernsehen geworben werden.

Die Wirtschaft schlägt deshalb Alarm. Nicht nur die Lebensmittelhersteller, die ihre Produkte in Zukunft nicht mehr durch Werbung vermarkten können, sondern auch die Medienindustrie: private Fernsehstationen wären von der Insolvenz bedroht, wenn das Gesetz tatsächlich käme, aber auch die Existenz von Radiostationen, Influencern oder Onlineanbieter wie den Berliner Lokalnachrichten wäre zum Teil gefährdet.

Mehr Informationen zu den Werbeverboten unter www.lieber-mündig.de 

Bildnachweis: Collage BVE

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