Berlins Start-up-Szene – die Sonnen- und die Schattenseiten

Die Arbeit in aufstrebenden Start-ups sieht nicht nur für Berliner verlockend aus: Aus aller Welt strömen Scharen von frisch gebackenen Hochschulabsolventen, Quereinsteigern wie auch Studienabbrechern in das deutsche Mekka der Start-up-Szene.

Flache Hierarchien, frisches Obst, Mate für alle und Kickerturniere mit einem internationalen Team versprechen eine gute Work-Life-Balance, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und einen leichten Berufseinstieg. Wer sich vor dem Vertragsabschluss nicht richtig informiert, lernt jedoch schnell die Schattenseiten des Silicon Valleys an der Spree kennen.

Start-ups ermöglichen einen leichten Jobeinstieg, aber keinen besonders lukrativen. Dies zeigt eine Gehaltsumfrage, die der Branchendienst BerlinStartupJobs zusammen mit der Hochschule Aalen und dem Karriereportal Jobspotting in den letzten drei Jahren durchgeführt hat. Zudem gelten in neu gegründeten Unternehmen andere arbeitsrechtliche Regelungen. Bevor Berufseinsteiger sich also ins Abenteuer Start-up stürzen, sollten sie diese Grundlagen kennen.

Gehalt

Je nach Branche und Stadt zahlen Start-ups Gehälter in unterschiedlichen Höhen, wie eine Untersuchung des Vergleichsportals gehalt.de zeigt. An der Spree in einem neu gegründeten Unternehmen zu arbeiten, bedeutet demnach, rund 30 Prozent weniger zu verdienen als in München. Zu berücksichtigen sind hierbei allerdings auch die höheren Lebenshaltungskosten in der bayerischen Landeshauptstadt. In Berlin verdienen Sales Manager und IT-Fachkräfte am besten. Kreative Berufe hingegen sind bei Start-ups lediglich am unteren Ende der Gehaltsskala angesiedelt. Dazu kommt: Weibliche Angestellte verdienen rund 25 Prozent weniger als männliche, wie Jobspotting, BerlinStartupJobs.com und die Hochschule Aalen in ihrer Gehaltsumfrage ermittelten. Hier besteht also noch erheblicher Nachholbedarf, was die Angleichung der Gehälter betrifft. Die gute Nachricht: Berlins Start-up-Mitarbeiter sind zufriedener als in anderen Städten. Außerdem verdienen Studienabbrecher durchschnittlich sogar mehr als ihre Kollegen mit Uniabschluss. Eine mögliche Erklärung: Sie haben einen vielseitigen Lebenslauf, mehr Berufserfahrung und passen besonders gut in die Unternehmenskultur eines Start-ups.

Arbeitsrecht

Für Start-ups gibt es eine Erleichterung im Arbeitsrecht, was die grundlose Befristung betrifft. Während etablierte Unternehmen ihre Mitarbeiter maximal zwei Jahre lang befristen dürfen, können Start-ups Arbeitsverträge über bis zu vier Jahre befristen, bis sich das Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes umwandelt. Das entspricht häufig auch der Phase, in der sich der wirtschaftliche Erfolg oder Misserfolg entscheidet. Spätestens nach der dritten Befristung sollten sich Angestellte neu orientieren, bevor ihnen wegen einer betriebsbedingten Kündigung der Gang zur Agentur für Arbeit bevorsteht. Wird man von der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses überrascht, kann man bei einer kostenlosen Erstberatung einschätzen lassen, welche Ansprüche man hat. In klassischen Start-ups ist ein Betriebsrat, der Mitarbeitern in rechtlichen Belangen zur Seite steht, nämlich immer noch die Ausnahme.

Artikelfoto: Flickr droidcon Berlin 2015 – Hackathon droidcon Global CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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