
Vom 29. Juni bis 5. Juli 2026 beteiligt sich der Bezirk Tempelhof-Schöneberg an einer berlinweiten Schwerpunktwoche der Ordnungsämter, die sich gezielt gegen das unsachgemäße Entsorgen von Zigarettenkippen im öffentlichen Raum richtet.
Die Einsatzkräfte der Ordnungsämter werden während der Schwerpunktwoche sowohl in Uniform als auch in Zivil an besonders stark verschmutzten Orten unterwegs sein und Kontrollen durchführen.
Seit November 2025 gelten in Berlin höhere Bußgelder für das illegale Ablagern von Müll.
Ziel der Aktion ist es, das Bewusstsein zu schärfen und nachhaltige Veränderungen zu bewirken. Zudem unterstreicht die Aktion die verstärkte Zusammenarbeit der Berliner Ordnungsämter im Rahmen der Zielvereinbarung „Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum“.
Auch in „Zu verschenken“-Kiste ist oft nur getarnter Müll
Die Senatsumweltverwaltung stellt zum Thema „zu verschenken“-Kisten klar: „Zu verschenken“-Kisten sind kein neu eingeführter Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand. Die SenMVKU möchte jedoch in der Bevölkerung ein Bewusstsein dafür schaffen, dass eine Aufschrift „zu verschenken“ den Bürger und die Bürgerin nicht von der Verantwortung für die abgelegten Gegenstände entbindet und ein unbetreutes Zurücklassen zu einer Ordnungswidrigkeit führen kann.
Aus kreislaufwirtschaftlicher Perspektive sind die “zu verschenken”-Kisten eine niedrigschwellige Möglichkeit, gebrauchte Gegenstände auch weiterhin anderen Berlinerinnen und Berlinern zur Verfügung zu stellen. Die Idee dahinter ist gute und wünschenswert.
Das “zu verschenken”-Label allein hat in der alltäglichen Realität jedoch leider teilweise Auswüchse erreicht, die nicht im Sinne dieses Anliegens sind. So finden sich zunehmend im öffentlichen Straßenland auch alte Matratzen oder sehr heruntergekommene Herde oder Kühlschränke mit einer “zu verschenken”-Notiz. Nicht selten verbleiben Kisten oder Kleidung unbetreut auf der Straße. Für witterungsbedingt (oder aus anderen Gründen) nasse, aufgeweichte oder verschmutzte Gegenstände oder Kleidung finden sich in der Folge keine Abnehmenden mehr. Die Kiste wird so auf der Straße zurückgelassen.
Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen ist auch die allgemeine Verfahrensweisen mit Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art zu verstehen. Grundsätzlich gilt alles, das so aussieht, als hätte man Gegenstände im öffentlichen Raum entsorgt, als illegal abgelagerter Abfall. Dies war auch schon vor der Aktualisierung des Bußgeldkataloges der Fall.
In diesem Sinne haben Ordnungsamts-Mitarbeiter schon immer “zu verschenken”-Boxen nach Ermessen entsprechend der vorliegenden Situation und dem Zustand der Gegenstände bewertet. Die Bezirke gehen dabei auch bisher schon mit viel Augenmaß vor.
Infos zu besseren Alternativen unter www.remap-berlin.de und repami.de
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