Leitfaden für Nutzung von Leihrädern in Berlin

Es wird endlich Frühlig und Fahrräder sind wieder gefragt, ob das eigenen oder eins der vielen Leihräder Berlins. Ein aktueller Leitfaden gibt jetzt Empfehlungen für den Umgang mit Leihrädern. Dieser Leitfaden soll zu einem berlinweit einheitlichen Umgang mit dem Abstellen von Leihrädern führen. Er verweist auf die vom Berliner Straßengesetz geforderten Mindestbreiten der Gehwege, die für den Fußverkehr freizuhalten sind.

Die Förderung des Radverkehrs ist das erklärte Ziel des Landes Berlins. Radfahren in Berlin wird immer beliebter, das zeigt die gestiegene Zahl der Berlinerinnen und Berliner, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Viele Anbieter von Leihfahrrädern haben auch deswegen Berlin als Markt entdeckt. Durch eine große Zahl der Leihräder kann es jedoch zu Beeinträchtigungen kommen.
Senatorin Regine Günther sagt: „Wir begrüßen prinzipiell Leihfahrräder, da sie vor allem in Kombination mit dem öffentlichen Nahverkehr ein sinnvoller Teil des Umweltverbundes sind. Schwierig wird es, wenn die angebotene Zahl an Leihrädern ausufert. Dann müssen wir gegensteuern. Wir haben für die Bezirke einen Leitfaden mit Empfehlungen entwickelt, welche Anforderungen in der aktuellen Situation an das Abstellen dieser Leihräder zu stellen sind. Damit soll einem Wildwuchs entgegen gewirkt werden.“

Rückgabezonen oder Sammelstellen für Leihräder benötigen eine Sondernutzungsgenehmigung durch die Bezirke. Das Abstellen von bis zu vier Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden. Außerdem sollen beim Abstellen von Leihrädern keine Ein- und Ausgänge von U- oder S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge versperrt werden. Gleiches gilt für abgesenkte Bordsteine, damit Rollstuhlfahrende nicht behindert werden.

Wieviel Leihräder gibt es ca.?
Die Anzahl der Leihräder in Berlin kann nur geschätzt werden. Auf Basis der Angaben der großen Verleihunternehmen werden aktuell mindestens 16.000 Räder angeboten. Weitere Verleiher haben bereits Interesse an einem Verleih in Berlin angekündigt. Das öffentliche Fahrradverleihsystem “Deezer Nextbike” besitzt an ca. 700 Stationen rund ca. 2.000 Leihfahrräder. Perspektivisch sollen hier bis zu 5.000 Leihfahrräder an festen Stationen aufgestellt werden.

Was ist zu beachten? 
Beim Abstellen von Leihfahrrädern ist zu beachten, dass keine Zugänge oder Ein- und Ausgänge zu Gebäuden oder U- und S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge versperrt werden – oder deren Zugang erheblich erschwert oder in ihrer Funktion wesentlich gestört werden. Gleiches gilt für abgesenkte Bordsteine, die zum Passieren von Rollstuhl Fahrenden wichtig sind, Rollstuhlrampen oder Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen.
Es dürfen keine Gehwege eingeengt oder blockiert werden und Bereiche von Querungs-Stellen (Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln), Zufahrten zu Grundstücken für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, Flächen für Fahrzeuge der Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste müssen frei gehalten werden. Daneben müssen auch Briefkästen, Parkscheinautomaten, oberirdische Verteilerkästen, Bushaltestellen, Aufzüge und Auffahrten zugänglich bleiben. Zu guter Letzt dürfen keine städtebaulichen oder historisch sensiblen Bereiche beeinträchtigt werden, z.B. Brandenburger Tor und Umgebung.

Was sollen Anwohner tun, wenn Räder z.B. Gehwege verstellen? 
Dies bitte bei den bezirklichen Ordnungsämtern in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle bzw. online auf der Homepage oder mit der vom Land Berlin zur Verfügung gestellten, mobilen Applikation “Ordnungsamt-Online” melden, die allen Bürgerinnen und Bürgern das Melden von Störungen im öffentlichen Raum ermöglicht. Die Meldung wird an das jeweils zuständige Bezirksamt weitergeleitet.

 (Artikelfoto: Leihräder, Fotos: © SenUVK )

 

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