- Der Mietendeckel verhindert Neubau, den Berlin so dringend braucht.
- Die Genossenschaften müssten nicht nur Modernisierungen (z. B. seniorengerechte Bäder, Aufzüge) einschränken, sondern auch soziales Engagement innerhalb und außerhalb der Genossenschaft.
- Aus dem Mietendeckel wird ein Mietenturbo, weil der Mietendeckel den eben erst anerkannten Mietspiegel auf viele Jahre hinaus aushebelt und es damit für die Zeit „nach“ einem Mietendeckel kein mieterschützendes Vergleichsmietensystem mehr gibt.
Stattdessen fordert der Verband deutlich mehr Neubau. Hier könnten Genossenschaften noch mehr leisten, aber nur wenn sie bezahlbares Bauland bekommen, die Zusammenarbeit mit den Baubehörden funktioniert und sie wirtschaftlich handeln können. Dann schätzen Berlins Genossenschaften ihre potenzielle Neubauleistung auf rund 2.000 neue Wohnungen pro Jahr. Das wären mehr als doppelt so viele, wie sie derzeit errichten.
Außerdem wird ein zuverlässig durchgesetztes Mietrecht gefordert. Deutschland verfüge schon jetzt mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Strafgesetzbuch und dem Wirtschaftsstrafgesetzbuch über eines der stärksten Mietrechte Europas – es müsse nur wirkungsvoll angewandt werden. Mieterinnen und Mieter müssten sich darauf verlassen können, dass Missbräuche und Verstöße geahndet werden – indem sie ihre Rechte kennen, indem der Mietspiegel geschützt und durchgesetzt wird, indem Wohnungs- und Ordnungsämter ihre Arbeit erledigen können, indem Gerichte in überschaubaren Zeiträumen nachvollziehbare Urteile fällen.
Mehr Informationen unter www.wohnungsbaugenossenschaften.de
Auch Verband der Wohnungsunternehmer kritisiert Mietendeckel
Auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) kritisiert den Mietendeckel. Die BBU-Vorständin Maren Kern sagt dazu: „Wir haben weiterhin unsere fundierten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Mietendeckels auf Landesebene. Ganz sicher sind wir aber, dass eine Absenkung von Mieten als nachträglicher Eingriff in bestehende Verträge klar verfassungswidrig wäre. Darüber hinaus sehen wir auch weiteren erheblichen Diskussionsbedarf bei Themen wie Wiedervermietungsmieten, Definition von Obergrenzen oder dem Umgang mit Modernisierungen. Aus unserer Sicht ist vollkommen klar: Ein Mietendeckel als Rechtsexperiment wäre ein Bärendienst an Berlins Mieterinnen und Mietern. Insofern sind die Signale aus Senatskanzlei und Senatsverwaltung für Wirtschaft ermutigend, die Diskussionen fortsetzen zu wollen.“
Mehr Informationen unter bbu.de
Bildnachweis: ©Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e.V.
Dieser Inhalt ist nur für registrierte Nutzer sichtbar. Wenn Sie sich bereits registriert haben, melden Sie sich bitte an. Neue Nutzer können sich weiter unten registrieren.