Miete in Berlin darf höchstens um 15 % steigen
Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 3. Juli 2014 die Wirksamkeit der vom Senat erlassenden Kappungsgrenzen-Verordnung vom 7. Mai 2013 bestätigt. „Demnach sind Mieterhöhungen in Berlin auch zukünftig nur im Umfang von höchstens […]