Autofahrer, die einen Unfall verschuldet haben, sorgen sich vielfach um ihren Schadenfreiheitsrabatt. Dann kommt ihnen schnell der Gedanke, die Regulierung des Schadens beim Unfallgegner selbst zu übernehmen, weil dies wirtschaftlich günstiger sein kann. Als Faustregel für die Schadenshöhe, bis zu der sich der Griff in die eigene Tasche lohnt, hat sich der Grenzwert von rund 1.000 Euro herumgesprochen.
Als problematisch erweist sich in einem solchen Fall jedoch häufig, den tatsächlichen Schaden per Augenschein richtig einzuschätzen. Dies ist auch für Profis oft problematisch. Insbesondere bei modernen Autos, die immer aufwendiger ausgestattet sind, sind schnell Irrtümer über die Schadenshöhe möglich, die unangenehm ins Geld gehen können. Da stellt sich vielen Autofahrern die Frage: Wie verhalte ich mich bei einem selbst verschuldeten Unfall richtig, zumal auch die Polizei bei Blechschäden meist nicht mehr kommt, um den Unfall aufzunehmen?
Gut gerüstet in einem solchen Fall ist nach Ansicht von Fachleuten, wer einen europäischen Unfallbericht im Fahrzeug mit sich führt. Denn wenn dieses Formular vollständig ausgefüllt wird, können die Unfallbeteiligten davon ausgehen, dass alle für eine Schadenregulierung erforderlichen Fakten festgestellt sind. Mit der Unterzeichnung dieses Berichtbogens gibt übrigens niemand ein Schuld-bekenntnis ab – zumindest nicht bei Verkehrsunfällen in Deutschland.
Doch damit ist noch nicht die Frage beantwortet, bezahle ich den von mir verursachten Schaden des Unfallgegners besser selbst oder überlasse ich dies meinem Versicherer.
Einige Kfz-Versicherungen bieten ihren Kunden inzwischen einen Ausweg aus diesem Dilemma an. Sie bie-ten den Kunden zunächst die Bearbeitung eines ihr gemeldeten Schadens. Fallen für dessen Behebung nicht mehr als 1.000 Euro an, übermittelt der Versicherer seinem Kunden eine sogenannte Beitragsgegenüberstellung. Darin wird dem Versicherten für einen Zeitraum von drei Jahren die Entwicklung seiner Beiträge dargestellt – je nachdem ob er den Schaden selbst bezahlt und so eine Rückstufung seiner Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) vermeidet, oder wenn seine Kfz-Versicherung den Schaden reguliert und sich die SF-Klasse ändert.
Dem Versicherungs-Kunden, der den Unfall verursacht hat, bleibt danach ein Jahr Zeit, sich zu entscheiden, ob er für die Beseitigung der Unfallschäden selbst aufkommen will oder nicht. Fällt der Entschluss zur Rückzahlung erst gegen Ende des jeweiligen Jahres, sei für den Versicherungsnehmer sogar das Risiko ausgeschlossen, dass durch einen weiteren Unfall im laufenden Jahr die Übernahme der Reparaturkosten nicht mehr wirtschaftlich ist.
Weitere Informationen: www.goslar-institut.de
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