Vor allem im Internet hinterlassen wir ständig eine Vielzahl von Daten. Diese Datenspuren entstehen bei so alltäglichen Handlungen wie dem Surfen im Internet, dem Einkaufen mit der Kreditkarte oder auch bei der Nutzung von mobilen Apps auf dem Smartphone. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass jede dieser Handlungen einen digitalen Fußabdruck hinterlässt, der Aufschluss über persönliche Vorlieben, Verhaltensmuster und Präferenzen gibt. Sogenannte Datenbroker machen damit ein großes Geschäft. Doch wie funktioniert das Geschäftsmodell und wie können persönliche Informationen geschützt werden?
Was Datenbroker sind und wie ihr Geschäftsmodell funktioniert
Datenbroker sind Unternehmen, deren Geschäftsmodell darauf basiert, persönliche Informationen zu sammeln und diese zu verkaufen. Diese Daten stammen entweder aus öffentlich verfügbaren Quellen oder werden von anderen Firmen gekauft. Durch die Weitergabe dieser Informationen können Unternehmen Nutzer im Internet mit maßgeschneiderter Werbung ansprechen. Die Methoden, mit denen Datenhändler an persönliche Informationen gelangen, sind vielfältig. Sie extrahieren Daten aus den Webseiten und Diensten, die genutzt werden, sowie aus öffentlichen Registern und anderen Datenquellen. Da die verschiedenen Datenbroker jeweils unterschiedliche Daten sammeln, tauschen sie untereinander Informationen aus, um detailliertere Nutzerprofile zu erstellen.
Zu den Kunden von Datenhändlern gehören Werbeagenturen und andere interessierte Parteien. Der Datenhandel erfolgt in der Regel über spezialisierte Online-Plattformen, einige Datenhändler gehen aber auch aktiv auf Kunden zu, um Informationen im Direktvertrieb zu verkaufen. Die genauen Modalitäten des Datenaustauschs können von Einmalzahlungen bis hin zu Abonnementmodellen variieren.
Wer sicher im Internet unterwegs sein möchte, muss nicht nur auf sichere Zahlungsmethoden, sondern auch auf viele andere Aspekte achten.
So können die Daten vor Datenhändlern geschützt werden
Informationen, die auf Plattformen wie Facebook, Instagram oder LinkedIn geteilt werden, sind potenziell zugänglich für Datenhändler. Das bedeutet nicht, dass soziale Medien gänzlich gemieden werden müssen. Vielmehr geht es darum, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass jegliche geteilten Inhalte von Dritten ausgewertet und möglicherweise gegen die Interessen des Einzelnen verwendet werden können. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den eigenen Daten im Internet hilft, die Privatsphäre zu wahren.
Neben der Vorsicht auf sozialen Medien ist auch der Umgang mit App-Berechtigungen auf Smartphones ein kritischer Punkt. Viele Apps sammeln Daten im Hintergrund, selbst wenn sie nicht aktiv genutzt werden. Daher ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der App-Berechtigungen empfehlenswert. Es ist oft der Fall, dass eine App für ihre Kernfunktionen keinen Zugriff auf persönliche Informationen wie Standort, Kamera oder Kontakte benötigt. Durch Einschränkung dieser Berechtigungen kann man die Menge der gesammelten Daten reduzieren.
Ein weiteres effektives Mittel zum Schutz der Privatsphäre ist die Nutzung eines Virtual Private Networks (VPN). Ein VPN verschlüsselt den Internetverkehr und verbirgt die IP-Adresse des Nutzers. Dies erschwert es Dritten, die Online-Aktivitäten zu verfolgen oder den tatsächlichen Standort des Nutzers zu ermitteln. Durch die Verbindung zu einem VPN-Server in einem anderen Land kann man seine digitale Spur verschleiern.
Datenhandel – ein Geschäft am Rande der Legalität
Schutzmaßnahmen gegen den Handel mit personenbezogenen Daten wären überflüssig, wenn dieser gesetzlich verboten wäre. Die Tätigkeit von Datenbrokern ist jedoch an sich legal. Allerdings gibt es weltweit erhebliche Unterschiede in der rechtlichen Regelung der Datenerhebung. Wenn die Nutzer die Geschäftsbedingungen der Dienste akzeptieren, stimmen sie grundsätzlich der Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten durch diese Dienste zu.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll die digitalen Rechte der Bürger in der EU schützen. Sie verbietet es Unternehmen, personenbezogene Daten ohne die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen zu sammeln. Außerdem räumt sie diesen das Recht ein, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Nach dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 wurden zahlreiche Beschwerden gegen Datenmakler, Softwareunternehmen und Auskunfteien eingereicht. Es wird vermutet, dass sich viele dieser Unternehmen, die Daten sammeln, noch heute in einer rechtlichen Grauzone bewegen.
Bild: Kris via Pixabay
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