Eine Studie des Vergleichsportals „Gehalt.de“, die im Januar 2018 veröffentlicht wurde, belegt die großen Gehaltsunterschiede zwischen den Bundesländern. Die Daten zeigen, dass Menschen in den alten Bundesländern im Durchschnitt mehr verdienen als Menschen in den neuen Bundesländern.
Um das durchschnittliche Jahresgehalt der Deutschen zu vergleichen, hat das Vergleichsportal „Gehalt.de“ über 750.000 Vergütungsangaben aus allen Monaten des Jahres 2017 analysiert. Das deutsche Durchschnittseinkommen beläuft sich demnach auf 44.000 Euro brutto im Jahr. Während ein Arbeitnehmer in Hessen mit einem Jahresgehalt von 49.588 Euro mit 12,7 Prozent über dem Durchschnitt liegt, landet Mecklenburg-Vorpommern an letzter Stelle – die Differenz zum Durchschnittseinkommen in Hessen beträgt ganze 17.248 Euro.
Berlin liegt im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld: Im Schnitt verdient man hier nach einer Lehre 28.558 Euro und nach dem Studium 42.573 Euro. Die Hauptstadt ist jedoch eine Ausnahme, denn sie übt nicht nur eine starke Anziehungskraft aus, sondern gilt auch als Start-up-Hochburg. Die bestbezahltesten Branchen sind laut der Analyse von „Gehalt.de“ Biotechnologie, Pharma sowie Luftfahrt. Am schlechtesten verdienen die Berliner hingegen in Hotels und Gaststätten, Call-Centern und im Einzelhandel. Problematisch sind zudem die rasant steigenden Mieten in der Stadt.
Verfügt man über ein gewisses Grundwissen hinsichtlich der eigenen Gehaltsabrechnung, kann man zumindest sicherstellen, dass man nicht von unnötigen Gehaltsabzügen betroffen ist. Schließlich ist die Gehaltsabrechnung die Grundlage für die Berechnung der Einkommenssteuer. Laut Gewerbeordnung hat man als Arbeitnehmer deshalb das Recht auf eine Abrechnung in Textform. Wie das Unternehmen die Gehaltsabrechnung erstellt, bleibt ihm selbst überlassen, solange sie nachvollziehbar ist. Viele Arbeitgeber erstellen die Lohnabrechnung online mit einer Software wie dem HR-Betriebssystem Personio – das spart in der Regel Zeit und Kosten.
Erstellen Unternehmen die Lohnabrechnung jedoch manuell, kann es mitunter zu Fehlern kommen. Deshalb sollte man darauf achten, dass Brutto- und Nettolohn korrekt angegeben sind und die steuerlichen Abzüge wie Kirchen- und Einkommenssteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die Sozialabgaben zur Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung richtig berechnet wurden. Wie sich die Abzüge genau berechnen, kann man hier nachlesen.
Manche Ausgaben, die man als Arbeitnehmer bzw. als Privatperson hat, kann man von der Steuer absetzen – sie bringen also Steuervorteile vom Staat. Die Kosten, die man absetzen kann, lassen sich grundsätzlich einer der folgenden Kategorien zuordnen:
- Werbungskosten: Kosten für den Beruf wie Rechnungen für Weiterbildungen oder Fahrten zur Arbeit.
- Sonderausgaben: Spenden, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Schulgeld.
- Außergewöhnliche Belastungen: Unterhaltszahlungen, krankheitsbedingte Kosten sowie Ausgaben für ein Pflegeheim.
Was viele vergessen: Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann die sogenannte Ehrenamtspauschale von 720 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist zum einen, dass das Ehrenamt in einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Organisation geleistet wird, und dass es sich zum anderen um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.
Artikelfoto: Flickr Numbers And Finance Ken Teegardin CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten
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