Verbände: Wirtschaftsverkehr in Mobilitätsgesetz berücksichtigen!

Am Montag, den 17. Mai 2021, berät der federführende Ausschuss Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Abgeordnetenhaus über die Ergänzung des Berliner Mobilitätsgesetzes um den Abschnitt zum Wirtschaftsverkehr. Kammern und Verbände der Berliner Wirtschaft haben sich intensiv am Erarbeitungsprozess beteiligt und sehen wesentliche Punkte aus den bereits vor zwei Jahren eingebrachten eigenen Vorschlägen nun im Gesetz verankert. Dazu gehören u.a. die Festschreibung und Ausweitung von Ladeflächen und Lieferzonen. Kammern und Verbände fordern, die Ergänzung nun umgehend zu beschließen und vor allem umzusetzen.  Darauf wird die Wirtschaft drängen, auch in der gesetzlich vorgesehenen ständigen Austauschplattform zum Wirtschaftsverkehr.

Nur als funktionierender Wirtschaftsstandort kann Berlin auch ein attraktiver Ort zum Leben sein. Dazu gehört, den Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs Rechnung zu tragen, der die Ver- und Entsorgung in der Stadt schultert. Mit dem neuen Gesetzesteil kommen diese Anforderungen wieder auf Augenhöhe mit ÖPNV und Radverkehr. Angesichts der laufenden Planverfahren zur Neuaufteilung von Straßenräumen ist dieser Schritt dringend notwendig.

Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin dazu: „Dass der Wirtschaftsverkehr jetzt seinen Abschnitt im Berliner Mobilitätsgesetz erhält, ist notwendig und überfällig. Ich bin froh, dass dabei viele unserer Forderungen aufgenommen wurden. Dagegen warne ich ausdrücklich vor der ebenfalls beabsichtigten Neuregelung im Berliner Straßengesetz. Jede Sperrung von Straßen für den Kfz-Verkehr als überwiegend öffentliches Wohl zu definieren, hieße das Kind mit dem Bade auszuschütten. Auch die Erreichbarkeit von Krankenhäusern, Gewerbehöfen oder Einkaufszentren für Kraftfahrzeuge bleibt für das öffentlichen Wohl notwendig.“

„Unsere Betriebe sind ein wesentliches Element der Nahversorgung Berlins, “ sagt Jürgen Wittke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin. „Lebendige Versorgungszentren brauchen die Lebensmittelhandwerke, aber auch Elektro- und SHK-Betriebe. Für sie ist es von existenzieller Bedeutung, dass Handwerkerparkausweise zügig erteilt, betriebliche Stellplätze in der Planung berücksichtigt sowie die Erreichbarkeit für die Kundschaft gesichert werden.“

Kritisch bewertet die Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg den Gesetzentwurf: „Schon heute bestehen klare Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Emissionsstandards, die ein zusätzliches, mit Kosten verbundenes Zertifizierungssystem unnötig machen. Zudem würde die Berücksichtigung eines zusätzlichen Markenzeichens bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Vergabeverfahren weiter überfrachten. Die Innung lehnt dieses Vorhaben strikt ab“, sagt Geschäftsführer Gerd Bretschneider.

Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Berlin-Brandenburg sagt: „Ausreichende Lieferzonen sind nicht nur eine notwendige Bedingung für den Berliner Handel, sie schützen auch andere Verkehrsteilnehmer und ermöglichen Verkehrsfluss. Die Verkehrsverwaltung hat bei der Errichtung der Pop-up-Radwege keine Zeit mit rechtlicher Prüfung oder der Erarbeitung von Kriterien verloren. Was für den Radverkehr möglich ist, muss auch für den so wichtigen Lieferverkehr machbar sein. Statt nun zwei weitere Jahre über passende Kriterien nachzudenken und das Thema zu verschleppen, fordern wir Pop-Up-Lieferzonen um das sichere Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.“

Bildnachweis: CC0 via pixabay.com

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