Blondine beim Autoklau erwischt? Ein paar Gedanken zum Thema Carsharing in Berlin von Hartmut Kanter
Mein erster Gedanke: Das Mädel in den High-Heels will das Auto klauen. Sie schlich bei mir in der Neuen Jakobstraße um einen Wagen rum, guckte verdächtig rein, zog plötzlich eine Karte, saß –schwupps! – drin, rannte noch mal raus, zog ein Kabel aus der Seite …und raste lautlos weg.
Als aufmerksamer und gewissenhafter Bürger musste ich nun – d.h. wollte ich nun eingreifen und diesen dreisten Diebstahl melden. Aber: Handy vergessen, Telefonzelle nicht zu sehen, Polizei …ach so, das Wort: Streifenpolizist und ihn selbst gibt´s ja wohl nicht mehr, also, denke ich, rein zu Mrs.SPORTY – da kannste telefonieren. 15 Minuten waren inzwischen vergangen. Plötzlich quietschte es hinter mir. Der PKW, dessen Diebstahl ich gerade melden wollte, stand wieder am alten Platz…und die Blondine – die vermutliche Diebin – stieg lächelnd aus, haute das Kabel aus dem Kofferraum in die Säule, schaute in mein verdattertes Gesicht, rief noch: „Carsharing!“ und verschwand im Sport-Center.
Ich stellte sie zur Rede, und sie erklärte mir das alles. Trotzdem, dachte ich, ganz schön teuer.
Die Blondinen-Mathematik überraschte mich aber total. Sie rechnete mir vor: „Ich musste zum Strausberger Platz. Das sind mit der U-Bahn 5.20 €. Mit meinen Schuhen treppauf, treppab ganz schön beschwerlich. Carsharing ist in Berlin oftmals bequemer und preiswerter: Ich hatte 14 Fahrminuten. Bei 31 Cent pro Minute sind das 4.34 € – keine Parkgebühr und keine anderen Kosten. Ich fahre so ungefähr 9.000 Kilometer im Jahr hier in der Stadt – da kaufe ich mir doch kein Auto. Da bin ich mit Carsharing immer besser dran.“
Wo sie recht hat, hat sie Recht, und ich dachte nur noch, dass man sich das auch noch mal von der amtlich rechtlichen Seite ansehen sollte. Hierzu die Auskunft von der Deutschen Anwaltauskunft:
„Mit jeder kleinen Autotour schließt man … einen Vertrag mit dem Anbieter ab. Solange der Zustand des Wagens gut dokumentiert wird, entstehen …keine Probleme.“
Zumindest mit der Anmeldung bei einem der Carsharing-Anbieter sollte man das Kleingedruckte im Vertrag gelesen haben. Insgesamt bewertet Rechtsanwältin Ulrike Dronkovic von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) diese Verträge aber durchaus positiv und sieht keine versteckten Klauseln, die potenziellen Fahrern teuer zu stehen kommen könnten. „Enthalten sind in den verschiedenen Vertragswerken der Anbieter eine Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung. Lediglich die Selbstbeteiligung im Schadensfall kann variieren.“ Bei den beiden größten Carsharing-Anbietern liegt sie bei 500 bzw. 750 Euro.
Problematischer sind kleinere Schäden, die erst auf den zweiten Blick auffallen. Hierzu rät Dronkovic: „Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es erforderlich, dass man den Zustand des Wagen per Foto dokumentiert, am besten von jeder Seite einmal.“ Und das sowohl vor als auch nach der Fahrt.
Also kommen doch noch Kosten dazu – ich muß mir einen Fotoapparat kaufen. Aber ein Handy-Foto tut´s ja auch…
(Foto: Autor)
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