Lohnt sich noch Altersvorsorge?

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Im letzten Jahr stand eine Zeitlang zur Debatte, den sogenannten „Höchstrechnungszins“ für die Lebensversicherung ganz abzuschaffen. Nun bleibt er als Obergrenze für den Garantiezins vorerst doch erhalten. Über Erhalt oder Abschaffung entscheidet das Bundesfinanzministerium, das durch eine Senkung des Zinssatzes sicherstellt, dass die Finanzdienstleister sich mit ihren Angeboten nicht übernehmen und weiterhin zahlungsfähig bleiben.

Dank des Garantiezinses war die klassische Lebensversicherung lange eine sehr beliebte, da stabile Vorsorgeoption. Da der Garantiezins in den letzten Jahren für Neukunden jedoch immer weiter abgesenkt wurde, sehen sich die Versicherer selbst kaum noch imstande, ihren Kunden eine Lebensversicherung zu empfehlen. Das Ende des Garantiezinses – das schien nur noch eine Frage der Zeit zu sein.

Doch selbst in diesem Fall würden die Banken und Versicherungsgesellschaften laut „Welt“ noch Vorsorgeprodukte mit einem Garantiezins anbieten können, der über dem zuletzt festgelegten Zinssatz von 1,25 Prozent liegt: Denn würde der Höchstrechnungszins tatsächlich abgeschafft werden, würde dies lediglich eine Kappung der Obergrenze bedeuten. Die Zahlungsfähigkeit der Finanzdienstleister wird mittlerweile durch das europäische Aufsichtsinstrument Solvency II geregelt. Dieses Instrument sieht vor, dass der Kapitalbedarf des Anbieters steigt, wenn er höhere Risiken eingeht, also beispielsweise höhere Zinsen verspricht. Im Falle einer Abschaffung des Höchstzinses wäre es den Anbietern also dennoch kaum möglich, hohe Zinsversprechen zu machen.

Alternativen zur klassischen Kapitallebensversicherung

In der fondsgebundenen Lebensversicherung werden die Beiträge beispielsweise in Investmentfonds angelegt, was zwar die Chance auf eine höhere Rendite bietet, aber auch höhere Risiken birgt. Eine garantierte Zinshöhe während der Ansparphase gibt es hierbei nicht. Die fondsgebundene Lebensversicherung kann zudem mit hohen Kosten verbunden sein. Die Risikolebensversicherung ist wiederum einzig dazu gedacht, die Angehörigen finanziell abzusichern, falls der Versicherungsnehmer verstirbt. Sie eignet sich deswegen nicht als Vorsorgeprodukt für den eigenen Lebensabend. Auch hierfür gibt es unterschiedliche Modelle, wie ein Blick in das Angebot des deutschlandweit größten Risikolebensversicherers CosmosDirekt zeigt. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist vor allem dann überlegenswert, wenn es in der Familie nur einen Haupternährer gibt. Eine flexible Risikolebensversicherung bietet sich an, wenn beispielsweise beide Partner einen Baukredit zurückzahlen, da die Versicherungssumme der sinkenden Restschuldsumme angepasst wird.

Für die private Altersvorsorge sind beispielsweise die staatlich geförderte Riesterrente (für Angestellte), die Rürup-Rente (für Selbstständige) sowie die betriebliche Altersvorsorge geeignet. Da die Erträge je nach Vorsorgeprodukt deutlich variieren, sollten sich Interessierte in jedem Fall persönlich beraten lassen.

(Artikelfoto: Flickr DE Landscape 08: Tiergarten Old Couple Francisco Osorio CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten)

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