Der Staubsauger-Verkauf ist seit September stärker reguliert – Eine neue EU-Verordnung deckelt die Lautstärke und den Energiebedarf.
Wenn Sie die aktuelle Wetterlage und die letzten Winter Revue passieren lassen, dann wird Ihnen sicher auffallen: Der Klimawandel ist nicht mehr nur eine reine Hypothese, sondern schon lange eingetroffen. Die Folgen wie steigende Meeresspiegel, Austrocknung bzw. verstärkte Wüstenbildung in Afrika und Asien und damit sinkende Nahrungsmittelproduktion lassen sich allerdings noch abfedern bzw. reduzieren.
Die Aktivitäten zum verstärkten Klimaschutz setzen dabei auf eine doppelte Trendwende: Einerseits soll die noch benötigte Energiemenge noch umweltfreundlicher und mit weniger CO2-Ausstoß erzeugt werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Reduzierung des Energieverbrauchs beim Staat, den Unternehmen und privaten Haushalten.
Vorfahrt fürs Energiesparen: EU-Verordnung regelt Rahmenbedingungen für Neugeräte
Bei Kühlschränken oder Gefrierschränken ist die Energieeinsparung schon länger ein Thema. Neben den EU-Labeln für die Energieeffizienzklassen ist ein weiterer Gedanke die Beschränkung unnötigen Energieverbrauchs. Berechnungen ergaben, dass der Energieverbrauch von Staubsaugern bis 2020 auf 34 TWh pro Jahr steigen würde.
Eine neue, seit September 2017 geltende EU-Verordnung schränkt deshalb den Verkauf von denjenigen Staubsaugern ein, die als Energiefresser gelten. Diese Regulierungsidee wurde zusätzlich genutzt, um gleichzeitig auch das Thema Lärm anzugehen – für ein angenehmeres Miteinander.
Die Staubsauger, die neu „in Verkehr gebracht“ werden, müssen die „Ökodesign-Anforderungen“ erfüllen. Dies bedeutet: Vorfahrt für Energieeinsparung, ohne die Funktionalität zu beeinträchtigen.
Die neuen Staubsauger verbinden Energieeinsparung mit Leistung und wenig Lärmemissionen
Seit dem September 2017 gelten die folgenden Anforderungen an Staubsauger:
+ Die Nennleistung muss weniger als 900 Watt betragen
+ Ein Mindestwirkungsgrad für die Staubaufnahme auf Teppichen oder harten Böden wird für die meisten Geräte festgelegt.
+ Allergiker und alle diejenigen, die auf saubere Luft Wert legen, werden sich über den maximalen Grenzwert für die Staubemission freuen. Dieser wurde auf maximal 1,00 % beschränkt
+ Geräte mit zu kurzer Lebensdauer belasten Umwelt und Geldbeutel. Deshalb wurde eine Mindestlebensdauer für den Motor neu eingeführt, diese beträgt 500 Stunden.
+ Die maximalen Lärmemissionen / Lautstärke liegt bei 80 db (A)
Damit wendet sich der Gesetzgeber auch gegen die Wegwerfmentalität so mancher Hersteller, bei denen „billig“ das einzige Verkaufsargument ist oder war. Die EU-Regeln sind ein klares Bekenntnis zu wertigen Haushaltsgeräten.
Das Traditionsunternehmen Bosch Haushaltsgeräte geht zum Beispiel sogar über die strengen Anforderungen heraus und bietet schon Staubsauger an, die schon fast als Flüster-Staubsauger gelten können. Nur 59 db(A) Betriebsgeräusch eines Staubsaugers bedeutet: Dieser ist in etwa so laut wie eine Unterhaltung mehrer Menschen und viel leiser als ein Fernseher in üblicher Zimmerlautstärke.
Können Haushaltsgeräte Energieeinsparung und Lebensqualität verbinden?
Die Entscheidung für einen neuen Staubsauger bietet neben der Zuverlässigkeit eines Neugerätes auch das Plus an Lebensqualität, für Sie und Ihre Umgebung. Das leise Betriebsgeräusch wird Sie vielleicht sogar davon überzeugen zwischendurch einmal zu saugen und noch mehr Spaß an einem sauberen Zuhause zu empfinden. Damit dies möglich ist sollten Sie neben der Nennleistung und dem Energieverbrauch unbedingt auf die Angabe des Betriebsgeräusches achten. Denn hier unterscheiden sich Geräte mit hochwertigen Bauteilen und einer guten Geräuschdämmung von durchschnittlicher Ware.
(Artikelfoto:retro, Foto: pixabay.com_CC0 Creative Commons)
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