
Berlin hat die höchste Schadensbilanz in Deutschland und wird deswegen wie im Vorjahr in die höchste Regionalklasse 12 eingestuft – gleichauf mit Hamburg und München.
Außerhalb der Stadtgrenzen von Berlin läuft der Verkehr sicherer. Für mehr als die Hälfte der Autofahrer in Brandenburg gilt die Regionalklasse 1. Das ergibt sich aus der Regionalstatistik 2016, die kürzlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für 415 Zulassungsbezirke herausgegeben wurde.
Die Regionalklasse ist eine von vielen Tarifmerkmalen der Autoversicherung, zu denen unter anderem die Typklasse, die Schadenfreiheitsklasse und das Fahrzeugalter gehören. Mit steigender Regionalklasse erhöhen sich in der Regel die Versicherungsbeiträge für die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung, wenn auch nicht so stark wie im Falle einer Hochstufung in der Typklasse.
Bei der Kfz-Haftpflicht werden 12, bei der Teilkasko 16 und bei der Vollkasko 9 Regionalklassen unterschieden, die Zulassungsbezirke nach ihrer Schadensbilanz einteilen. Während Berlin in der Teilkaskoversicherung laut der Daten des GDV noch in der vergleichsweise niedrigen Regionalklasse 10 verbleibt, erhält die Hauptstadt in der Vollkaskoversicherung die Einstufung in die höchste Regionalklasse 9.
Einmonatige Wechselchance der Kfz-Versicherung bei Beitragserhöhung
Da sich die Regionalklasse im Vergleich zu 2015 nicht geändert hat, werden die Versicherungsbeiträge für Berliner Autofahrer nicht zwangsläufig teurer werden. Viele Versicherer berechnen die Prämien jedoch postleitzahlgenau. Wer in Berlin in ein PLZ-Gebiet mit höheren Schadensmeldungen umzieht, muss durch die Umstufung der Regionalklasse gegebenenfalls eine Beitragserhöhung hinnehmen. Nach einer Analyse von Check24 (hier als PDF) kann zum Beispiel ein Umzug innerhalb der Landsberger Allee eine Beitragsdifferenz von bis zu 162 Euro jährlich mit sich bringen. In solch einer Situation haben Autofahrer auch kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung.
Sollte sich die Kfz-Haftpflicht aufgrund einer neuen Typklasseneinstufung verteuern, haben Autofahrer hingegen prinzipiell ein Sonderkündigungsrecht. Die Verträge besitzen eine Kündigungsfrist von einem Monat, die beginnt, nachdem die Prämienerhöhung schriftlich mitgeteilt wurde. Die Versicherer sind dazu verpflichtet, diesbezügliche Schreiben bis spätestens Ende November zuzusenden. Unabhängig von Sonderkündigungsrechten haben Autofahrer grundsätzlich bis zum 30. November die Möglichkeit, ihre Versicherungspolice zu kündigen und im neuen Versicherungsjahr in eine günstigere zu wechseln. Am schnellsten geht der Kfz-Versicherungswechsel per Online-Abschluss. Eine Vielzahl an Anbietern lässt sich so schnell und einfach überblicken, Wer zudem auf telefonischen Service und oder die Filiale vor Ort verzichten kann, fährt dabei am güstigsten mit einem Direktversicher wie z.B. der CosmosDirekt, Direct Line, HUK24 uvm…
Was Sparpotenziale bei der Kfz-Versicherung anbelangt, sollten Autofahrer auf die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung achten. Der Selbstbehalt sollte laut einem Bericht von Finanztip.de am besten bei 300 Euro für die Vollkaskoversicherung liegen. Für die Teilkaskoversicherung wird ein Selbstbehalt von 150 Euro empfohlen. Mehr als 500 bzw. 300 Euro würden sich allerdings kaum rentieren. Keinen erheblichen Nachlass auf die Versicherungsbeiträge erhalten Autofahrer laut Finanztip.de, wenn sie sich extra eine Garage mieten.
(Artikelfoto: © pixabay.com / CC0 Public Domain /elec_trick0)
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