
Die Trinkwasserverordnung verbietet de facto das Schwermetall Blei ab dem 12. Januar 2026. Damit endet die Frist für Eigentümer und Vermieter von Gebäuden, alle Bleirohre und bleihaltigen Teile in Trinkwasserinstallationen stillzulegen oder zu entfernen. Die Berliner Wasserbetriebe haben ihren Teil bereits 2013 mit dem Austausch alter Hausanschlussleitungen erfüllt.
Gesetzliche Vorgaben und Fristen
Die novellierte Trinkwasserverordnung schreibt Bleifreiheit vom Wasserwerk bis zum Wasserhahn vor. Blei gilt als gesundheitsschädlich, insbesondere für Kinder und Schwangere, weshalb Bleileitungen verboten werden. Eigentümer und Vermieter müssen Mieter und Nutzer informieren sowie die Sanierung durchführen, andernfalls drohen Bußgelder.
Ab dem 12. Januar 2028 halbiert sich der Grenzwert für Blei im Trinkwasser erneut auf 0,005 mg/l. Dieser Wert, der seit 2003 schrittweise von 0,04 mg/l auf 0,01 mg/l gesenkt wurde, lässt sich bei Bleileitungen in der Hausinstallation nicht einhalten, auch nicht nach langem Ablaufen des Wassers.
Labortest für Klarheit
Ein Labortest schafft Gewissheit über Bleigehalte im Trinkwasser. Haushalte mit Schwangeren oder Säuglingen bis zu einem Jahr können die Blei-Analyse bei Vorlage des Mutterpasses oder der Geburtsurkunde kostenfrei nutzen. Andere Tests kosten 17,85 Euro.
Proben entnimmt man als Stagnationswasser nach vorherigem Ablassen in eine saubere 0,5-Liter-Mineralwasserflasche. Ab dem 5. Januar 2026 sind diese im Kundenzentrum der Berliner Wasserbetriebe, Neue Jüdenstr. 1, 10179 Berlin, abzugeben: Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 16:30 Uhr, freitags bis 15:30 Uhr.
Bild: Sandeep Handa via Pixabay
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