Die aktuelle Hinzuverdienstregelung macht Leistungssteigerung für Empfänger von Hartz-IV (Arbeitslosengeld II) äußerst unattraktiv. Ein zum Mindestlohn arbeitender Hartz-IV-Empfänger, der seine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche auf 40 Stunden erhöht, bekommt pro zusätzlicher Stunde 70 Cent netto.
Das überparteiliches Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), schlägt deshalb vor, das zu ändern. Das Ziel: statt wie bisher, vor allem Einkommen aus geringfügigen Tätigkeiten und Minijobs zu fördern, soll der Zuverdienst aus Vollzeit- oder vollzeitnaher Beschäftigung attraktiver werden.
Anreize für Vollzeitarbeit sollen erhöht werden
Im Auftrag der INSM hat das Institut der deutschen Wirtschaft einen entsprechenden Reformvorschlag erarbeitet. Die Grundidee besteht darin, dass der Freibetrag für vollzeitnahe Einkommen erhöht wird. Im Gegenzug wird der Freibetrag für geringe Einkommen, wie sie typischerweise bei Beschäftigungsverhältnissen mit geringer Stundenzahl entstehen, gekürzt.
Ein Vollzeitbeschäftigter mit 40 Wochenstunden würde über rund 100 Euro im Monat mehr verfügen. Dafür hätte ein Alleinstehender, der 10 Wochenstunden zum Mindestlohn arbeitet, rund 100 Euro weniger verfügbares Einkommen, als im Status quo. Ein zum Mindestlohn arbeitender Hartz-IV-Empfänger, der seine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche auf 40 Stunden erhöht, bekäme pro zusätzlicher Stunde dann 2,44 Euro. Ein spürbarer Leistungsanreiz.
„Auch für Hartz-IV-Empfänger muss sich mehr Leistung mehr lohnen“, sagt Hubertus Pellengahr von der INSM, „mit unserem Vorschlag würde das System der Hinzuverdienstregeln vom Kopf auf die Füße gestellt.“
Das vollständige Gutachten „Einkommen aus Erwerbstätigkeit und SGB II-Leistungen: Fehlanreize und Reformoptionen“ ist unter www.insm.de abrufbar.
Bildnachweis: CC0 via pixabay.com
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