Dritte Parkzone für Friedrichshain

Dritte Parkzone für Friedrichshain

Am 1. Juni bekommt Friedrichshain eine neue Parkzone. Der riesige Parkbewirtschaftungsraum rund um die Warschauer Straße ist damit insgesamt der dritte im Bezirk.

Zugeparkte Straßen, langsam rollende Autofahrer auf der Suche nach einer Parklücke – wer kennt das nicht? Die Nachfrage nach Parkraum in den Berliner Innenstadtbezirken ist seit jeher sehr groß und das Angebot rar. Die Folge: Parksuchverkehr. Dieser kostet auch die Friedrichshainer nicht nur Zeit sondern auch Nerven.

An dieser Stelle soll im Bezirk nun schon zum dritten Mal Parkraumbewirtschaftung zum Einsatz kommen, die laut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin das Stellplatzangebot und die Nachfrage beeinflusst und so „zu einer ausgeglichenen Parkraumbilanz“ beiträgt – aber letztendlich gebührenpflichtiges Parken mit sich zieht. So soll nun auch das 225 Hektar große Gebiet rund um den Boxhagener Platz und die Warschauer Straße ab dem 1. Juni eine gebührenpflichtige Parkzone bekommen.

Laut Senatsverwaltung werden im öffentlichen Straßenraum zurzeit 42 Parkzonen und rund 94.350 Stellplätze bewirtschaftet. Die Gesamtfläche der Parkzonen beträgt damit 2.770 Hektar. Allein für die Parkraumbewirtschaftung in der Warschauer Straße in Friedrichshain werden zwischen Ostbahnhof und Ostkreuz 172 neue Automaten auf- und 40 Mitarbeiter eingestellt.

Knöllchen-Alarm?
Während in Friedrichshain dann alle Anwohner mit einer Vignette für 20,40 Euro (für zwei Jahre) gebührenpflichtig parken dürfen und Ortsfremde den üblichen Stundentarif am Parkautomaten zahlen müssen, bleibt das Parken in Kreuzberg beispielsweise weiter kostenfrei – hier gibt es nicht eine einzige Parkzone. Das ruft natürlich Kritiker auf den Plan. Medienberichten zufolge sind einige Anwohner skeptisch, sprechen von Abzocke und vorprogrammierten Konflikten mit dem Ordnungsamt – wünschen sich stattdessen ein Parkhaus, mit einem festen Stellplatz.

Andere können die Kosten für die Vignette verschmerzen, wären allerdings nicht glücklich, wenn man trotzdem vergeblich versuchen würde, einen Parkplatz zu finden. Um dann vielleicht doch in einer angrenzenden Zone ein Ticket lösen oder ein Knöllchen in Kauf nehmen zu müssen. Denn die Vignette ist bisher auf eine Parkzone begrenzt. Gefordert wurde beispielsweise, dass ein Parken in einer zusätzlichen Zone erlaubt werden sollte.

Die Bürger werden profitieren
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt betont hingegen, dass die betroffenen Bürger profitieren werden und verfolgt mit der Maßnahme der Parkraumbewirtschaftung gleich mehrere Ziele: Da die Nachfrage nach Parkraum höher ist als das Parkraumangebot selber, würde das Parkraum-Konzept zu einer ausgeglichenen „Parkraumbilanz“ und so auch zu einem „effizienten Parken“ führen. Damit würde sich auch der Parksuchverkehr reduzieren, der bereichsweise 20 bis 30 Prozent des gesamten Autoverkehrs ausmacht.

Zudem soll der Verkehr mit diesem System stadt- und zugleich auch umweltverträglicher organisiert werden. Diese Maxime des Stadtentwicklungsplans Verkehr Berlin gilt auch für den „ruhenden Verkehr“, so die Senatsverwaltung. Das Konzept würde zudem zusätzlich die Lärm-und Abgasbelastung durch den Parksuchverkehr verringern. Allerdings könnte dadurch gleichzeitig die „Aufenthalts- und Gestaltungsqualität des öffentlichen Raumes, wie für Freiraum und Grün, durch Kfz-Stellplätze beeinträchtigt“ werden, erklärt der Senat weiter.

In erster Linie nütze allerdings eine solche Maßnahme den Bewohnern, aber auch den Kunden, Besuchern und Lieferanten des bewirtschafteten Gebietes, heißt es, denn die Parkgebühren werden die Pendler und Party-Parker vergraulen. Die Zahl der Dauerparker und ortsfremder Autos im Gebiet soll damit minimiert werden. Wer hier arbeite, soll beispielsweise zum Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr, wie Bus und Bahn, animiert werden – damit gebe es mehr freie Plätze für die Bewohner. Der wirtschaftliche Gewinn ist an und für sich ein Vorteil, denn neben Gebühren und Vignetten-Verkauf, sind wohl auch die Bußgelder eine gute Einnahmequelle für den Bezirk.

Wer als Anwohner ein solches Bußgeld umgehen will, kann beim Bürgeramt eine Vignette für 20,40 Euro beantragen, die für zwei Jahre gilt. Gewerbetreibende brauchen vom Ordnungsamt allerdings eine Ausnahmegenehmigung, die 90 Euro im Jahr kostet.

 Dieser Artikel wurde uns zur Verfügung gestellt vom Stadtteilportal QIEZ / Text: Susann Prautsch

(Artikelfoto: Berliner Parkscheinautomat – © S.Gütte)

 

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