Senat ändert Pläne: Doch keine Windräder in der Jungfernheide in Tegel 

Volkspark Jungfernheide mit Windrädern KI-generiert
Volkspark Jungfernheide mit Windrädern KI-generiert

Die Bundesländer sind durch das 2023 novellierte Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien verpflichtet, bis Ende 2027 einen Anteil von 0,25 % der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Damit soll der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Im Sommer 2025 wurden durch den Berliner Senat acht mögliche Standorte für Windräder in Berlin definiert – einer davon im Bezirk Reinickendorf in der Jungfernheide in Tegel.

Schnell regte sich Widerstand in der Bevölkerung und bei Natur- und Umweltschützern: Der Reinickendorfer Abgeordnete Felix Schönebeck, in dessen Wahlkreis sich die Jungfernheide in Tegel befindet, wehrte sich damals mit einem Antrag im Rathaus Reinickendorf in seiner damaligen Rolle als Bezirksverordneter vehement gegen die Pläne. In seinem von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossenen Dringlichkeitsantrag forderte er, dass „die Pläne zur Errichtung einer Windkraftanlage in der ökologisch besonders sensiblen Jungfernheide in Tegel nicht weiter verfolgt werden“. Mit Erfolg! Der Berliner Senat hat die Pläne aus dem vergangenen Jahr überarbeitet und dabei die Hinweise und Sorgen aus der Bevölkerung und der Bezirkspolitik berücksichtigt.

„Die Jungfernheide in Tegel ist ein hochsensibles ökologisches Gebiet in unmittelbarer Nähe zum Landschaftsschutzgebiet Flughafensee, zum Vogelschutzreservat des NABU und zur Wohnsiedlung Waldidyll. Es ist eine gute Nachricht, dass dieser Ort der Artenvielfalt und Erholung nicht für ein Windrad geopfert werden soll. Für uns war von Beginn an klar: Die Energiewende darf keinesfalls auf Kosten wertvoller Lebensräume und Schutzgebiete in unserem Bezirk umgesetzt werden“, so Schönebeck.

Nach der politischen Diskussion und der öffentlichen Beteiligung im vergangenen Jahr hat der Senat die Argumente, Hinweise und Stellungnahmen ausgewertet und abgewogen. In diesem Zug wurde im Ergebnis auch der Abstand von künftigen Windenergiegebieten zu Wohnsiedlungen von 500 auf 750 Meter erhöht. Nach der überarbeiteten Planung entfallen bisher erwogene Potentialgebiete für Windkraftanlagen am Teufelsberg, im Grunewald, im Landschaftsraum Wartenberg/Falkenberg sowie in der Jungfernheide. Weiterverfolgt werden hingegen Windenergiegebiete in Blankenfelde, Buchholz Nord, in der Krummendammer Heide sowie auf den Rieselfeldern Gatow-Karolinenhöhe. Ein endgültiger Beschluss der Pläne im Senat und im Abgeordnetenhaus ist für Ende 2027 vorgesehen.

Bildquelle: KI

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