Antragsberechtigt sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie gesellschaftliche Initiativen die nicht gewinnorientiert arbeiten. Voraussetzung für die Förderung entsprechender Projekte durch das Bezirksamt Spandau ist selbstverständlich, dass sich die Maßnahmen auf im Bezirk Spandau gelegene Einrichtungen beziehen, die außerhalb der für das Programm „Soziale Stadt“ festgesetzten Gebiete. Die Vergaberichtlinien der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sehen eine Begrenzung der Förderung auf einen Höchstbetrag in Höhe von 3.500 € je Einzelmaßnahme vor.
Anträge auf Bereitstellung von Ehrenamtsmitteln können bis zum 16.04.2021 formlos an das Bezirksamt Spandau von Berlin, Büro des Bezirksbürgermeisters, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13578 Berlin oder per E-Mail an d.frowitter@ba-spandau.berlin.de gerichtet werden.
„Ich kann Spandauerinnen und Spandauer nur ermutigen sich für Ihre Nachbarschaften und unseren Bezirk einzusetzen und begrüße dieses Möglichkeit der ehrenamtlichen Förderung im vollem Umfang“, erläutert Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank.
Voraussetzungen
Ziel der Sachmittelerstattung ist die Förderung des freiwilligen Engagements von Mitbürgerinnen und Mitbürgern bei der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft. Die jeweilige Antragstellerin bzw. der jeweilige Antragsteller muss sich an den entsprechenden Vorhaben durch eigene ehrenamtlich erbrachte Leistungen beteiligen, Auftragsvergaben an Dritte dürfen aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.
Hierzu zählen vornehmlich Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf Schulen und Horte, Kindertagesstätten, Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime, Seniorenfreizeiteinrichtungen, sonstige soziale Einrichtungen, Sport- und Grünanlagen sowie öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze. Diese Mittel sind zweckgebunden.
Antragsstellung
Dem Antrag ist eine detaillierte Projektbeschreibung, die Zweck, Art, Umfang, Zeitrahmen und Kosten der Maßnahme beschreibt, beizufügen. Das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Höhe der Förderung besteht.
Projekte können nur gefördert werden, die mit der Beantragung noch nicht begonnen haben. Des Weiteren ist ein Projektbeginn ab 01.05.2021 möglich und sollte bis zum 30.10.2021 abgeschlossen sein.
Ein Merkblatt finden Sie unter berlin.de
Bildnachweis: CCo via pixabay.com
Dieser Inhalt ist nur für registrierte Nutzer sichtbar. Wenn Sie sich bereits registriert haben, melden Sie sich bitte an. Neue Nutzer können sich weiter unten registrieren.