Tourismusverband informiert: Berliner dürfen wieder an die Ostsee

Reetdachhaus an der Ostsee. Bildnachweis: CC0 via pixabay.com

Ab dem 25. Mai dürfen Gäste aus anderen Bundesländern wieder in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen. Um einen möglichst sicheren Tourismus zu gewährleisten, haben der Landestourismusverband und die touristischen Fachverbände gemeinsam mit der Landesregierung und dem Landesgesundheitsamt Corona-Schutzstandards für die Branche erarbeitet. Diese sehen für unterschiedliche touristische Anbietergruppen wie die Gastronomie, einzelne Beherbergungsarten – von der Hotellerie über Ferienwohnungen bis hin zu Campingplätzen – oder Marinas und Häfen verbindliche Maßnahmen und unterstützende Hinweise für einen professionellen Umgang beim Reisen mit der Pandemie vor.

Die Schutzstandards sind infolge des von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichten „MV-Plans 2.0 zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie“ erarbeitet worden, basieren auf bundesweit geltenden Arbeitsschutzstandards und Hygieneregeln und erweitern diese um spezielle Aspekte zum Coronavirus. So enthalten die „Schutzstandards Gastronomie“ sowohl acht Regeln zum Umgang mit Gästen, Reservierungen oder Öffnungszeiten als auch Aussagen zur persönlichen Schutzausrüstung der Angestellten, Regeln für den Umgang mit Lieferanten oder die Notwendigkeit des Vorliegens eines Pandemieplanes.

Übersicht der Schutzstandards für Tourismusbranche

„Wir sind froh, dass das für das Land so wichtige Tourismusgeschäft wieder anlaufen kann, und wir wollen es in der Praxis so professionell und verantwortungsvoll umsetzen, wie wir es vorbereitet haben“, sagt Tobias Woitendorf, Geschäftsführer des Landestourismusverbands. „Schutzmaßnahmen sind notwendig, um das Infektionsrisiko zu minimieren und Gästen sowie Gastgebern das maximale Maß an Sicherheit zu geben. Dazu dienen die neu entwickelten Standards.“ Viele Unternehmen in der Branche hätten ihre Hausaufgaben bereits gemacht und die ohnehin bestehenden Schutz- und Hygienestandards an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.

Die auf der Branchenplattform des Landestourismusverbandes unter www.tourismus.mv sowie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums veröffentlichten Schutzstandards werden bei aktuellen Entwicklungen und Erfordernisse aktualisiert. Neben den bereits hinterlegten Dokumenten werden momentan u. a. noch Standards für Kinderbereiche in touristischen Einrichtungen, für Veranstaltungen und für Verleiher von Freizeitequipment entwickelt, abgestimmt und publiziert. Auf der touristischen Branchenplattform finden Interessierte auch weitere Orientierungshilfen und Standards etwa für Tourist-Informationen, Museen oder Schwimmbäder.

Schutzstandards für die Tourismusbranche in der Übersicht

Bildnachweis: CC0 via pixabay.com

Dieser Inhalt ist nur für registrierte Nutzer sichtbar. Wenn Sie sich bereits registriert haben, melden Sie sich bitte an. Neue Nutzer können sich weiter unten registrieren.

Anmelden

dreizehn + sechs =