Verkehrssicherheitsrat warnt vor Blitzer-Hinweisen auf Google Maps

Blitzgerät / Radarkontrolle CC0

Die App „Google Maps“ soll künftig auch in Deutschland vor Blitzern warnen. Was zunächst verlockend klingen mag, verstoße gegen geltendes Recht und gefährde die Verkehrssicherheit, erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

„Sobald Google diese Funktion freischaltet, halten wir das Nutzen von Google Maps im Kraftfahrzeug für rechtswidrig“, sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des DVR. Paragraph 23 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbiete ganz klar, technische Geräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigten, beim Fahren zu verwenden. „Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen“, heißt es wörtlich in Absatz 1c des Paragraphen.

Blitzerwarnung führt zu rücksichtslosem Verhalten

Diese Regelung hält der DVR für richtig. Denn für die Verkehrssicherheit hätten solche Warner eine fatale Wirkung. Christian Kellner findet eine solche App finden aus zwei Gründen problematisch: Erstens werden Blitzer als reine „Abzockemaßnahme“ wahrgenommen. Der Fahrer reflektiert nicht mehr, dass sie an Gefahrenstellen positioniert werden, um dort für ein angemessenes Tempo zu sorgen. Zweitens führe die Warnung zu gefährlichem Beschleunigen, nachdem man den Blitzer passiert hat und eröffne damit rücksichtslosem Verhalten im Straßenverkehr Tür und Tor. „Für die Verkehrssicherheit ist beides eine Katastrophe“, so Kellner.

Wer eine Blitzer-App beim Fahren nutzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro rechnen. Für das Eintippen, beispielsweise die Suche nach einem Blitzerstandort, werden 100 Euro fällig. Wiederholungstätern droht ein Fahrverbot. Möglicherweise muss auch Google mit Bußgeldern rechnen. Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz muss derjenige, der sich an dem Vergehen beteiligt, mit demselben Bußgeld rechnen wie die Person, die es tatsächlich begeht. Eine Beteiligung liegt schon dann vor, wenn die App Nutzern zur Verfügung gestellt wird.

Bildrechte: CC0 via pixabay.com

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