Ich bin nicht kriminell: Wie unser Fluchtinstinkt zur Fahrerflucht wird

Unfall Fahrerflucht
Unfall mit Fahrerflucht. pixabay.com

Sobald Sie im deutschen Straßenverkehr einen Unfall verursachen, sind Sie darauf angewiesen, zu warten, bis die Polizei am Unfallort eintrifft. Die drohenden Konsequenzen des Unfalls gehen Ihnen in dieser Wartezeit sicherlich im Kopf umher. Sie setzten uns unter Druck, machen uns Angst und können sogar dafür sorgen, dass unser angeborener Fluchtinstinkt anschlägt. Sollten Sie sich unerlaubt vom Unfallort verlassen, obwohl Sie den Unfall verursacht haben, handelt es sich rechtlich um Fahrerflucht.
Sicherlich sind Sie im ersten Moment erleichtert, wenn Sie den Unfallort verlassen haben, doch schnell macht sich das schlechte Gewissen und die Angst vor einer Anzeige breit. Schließlich kommt es bei diesem Fehlverhalten immer zu einer Anzeige, wenn Ihr Kennzeichen von Unfallteilnehmern notiert wurde.

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Rechtsanwalt Artiisik ist spezialisiert auf Verkehrsrecht. Ob bei einem Verkehrsunfall oder anderen Problemen im Straßenverkehr, durch ihn erhalten Sie die Unterstützung, die Sie benötigen. Eine sachgerechte Aufarbeitung des Vorfalls mit anschließender Analyse zum Vorgehen vor Gericht hilft Ihnen dabei, einer hohen Strafe zu entgehen. Zudem können Sie sich durch die Hilfe des Rechtsanwaltes hohe Kosten sparen. Hierzu wird zunächst einmal Ihr Deckungsschutz sowie die Rechtsschutzversicherung überprüft. Schnell kann herausgefunden werden, welche Ansprüche Sie geltend machen können.

Wichtig ist es, dass Sie mit Ihrem Anwalt offen über das Vergehen sprechen. Schildern Sie die Situation so genau wie möglich. Verheimlichen Sie keine Details, denn dies könnte im späteren Prozess zu einem echten Todesstoß werden. Schließlich muss Ihr Anwalt wissen, wie er Sie verteidigen kann. Es besteht ein drastischer Unterschied zwischen einer Fahrerflucht, bei der Personen zu Schaden gekommen sind oder einem einfachen Parkrempler, bei dem Sie nach einer Stunde Warten auf den Geschädigten einfach nach Hause fahren.

Bei einem Vergehen wie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort steht im Strafgesetzbuch (StGB) in § 142 StGB geschrieben, es „wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Doch es kann auch nur eine Geldstrafe verhängt werden. Ebenso kann es zu 3 Punkten in Flensburg mit anschließendem Fahrverbot für bis zu drei Monaten kommen. Sollten Sie jedoch eine sehr schwere Fahrerflucht begangen haben, kann es sogar zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen.

Wie vorgehen nach der Fahrerflucht?

Sollten Sie einen Unfall verursacht haben und im Reflex geflohen sein, können Sie einer Strafe immer noch entgehen. Sobald Sie wieder zu Sinnen kommen gilt es, sich sofort selbst bei der Polizei zu melden sowie anzuzeigen. Dies kann dazu führen, dass die Strafe gemildert wird oder keine Anzeige entsteht.

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