Wohnberechtigungsschein und Einkommensbescheinigung ab heute digital

Seit Montag, den 30. September 2024, 12:00 Uhr, können Berliner ihren Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) und die Einkommensbescheinigung (EKB) bequem und unkompliziert über das Internet stellen.

„Jetzt ist es soweit. Der nun mögliche digitale Antrag für den Wohnberechtigungsschein oder die Einkommensbescheinigung ergänzt die bestehenden Angebote der Wohnungsämter in den Bezirken und beschleunigt damit erheblich die Bearbeitungszeit”, sagt Staatssekretär Stephan Machulik. Allein im vergangenen Jahr wurden durch die Wohnungsämter rund 72.500 WBS-Anträge manuell bearbeitet. Im digitalen WBS-Antrag entfällt dieser Schritt, die enthaltenen Daten werden automatisch in das Verfahren übernommen. Außerdem wird die Qualität der Anträge verbessert. An entsprechender Stelle wird darauf hingewiesen, welche Unterlagen und Nachweise mit hochgeladen werden müssen. Auch das ist ein wichtiger Schritt für ein kürzeres Verfahren.“

Zurzeit sind in Berlin rund 350 Behördendienstleistungen digital verfügbar. Am Montag kommen mit dem Wohnberechtigungsschein und der Einkommensbescheinigung zwei weitere dazu. hinzu. Die Digitalisierung vereinfacht die Beantragung, denn ein Termin im Amt ist dafür zukünftig nicht mehr erforderlich. Gleichzeitig entlasten digitalisierte Dienstleistungen auch die Bürgerämter.

Der WBS kann hier beantragt werden: https://service.berlin.de/dienstleistung/120671/
Die Einkommensbescheinigung unter https://service.berlin.de/dienstleistung/326824/

Auch Haushalt mit mittlerem Einkommen erhalten WBS

Der Senat hat zudem den Zugang zu gefördertem Wohnungsbau für Haushalte mit mittleren Einkommen geöffnet, unter https://www.berlin.de/sen/wohnen/service/wohnberechtigungsschein/ kann man den individuellen Anspruch prüfen.

Die Einkommensbescheinigung ist für diejenigen Mieterinnen und Mieter von Bedeutung, die in einer Wohnung leben, die mit Mitteln der Wohnraumförderungsbestimmungen 2015 gefördert wurde. Hier muss der Mieter in regelmäßigen Abständen eine Einkommensbescheinigung einreichen. Auch bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften kann für die Überlassung einer Wohnung eine Einkommensbescheinigung unter Umständen für den Zugang ausreichen.

Wichtig: Damit das Wohnungsamt die Anträge auf Wohnberechtigungsschein zügig bearbeiten kann, ist es wichtig, dass alle Anträge vollständig ausgefüllt und sämtliche geforderten Anlagen und Nachweise beigefügt sind.

Bild: Martin Löffler via Pixabay

Dieser Inhalt ist nur für registrierte Nutzer sichtbar. Wenn Sie sich bereits registriert haben, melden Sie sich bitte an. Neue Nutzer können sich weiter unten registrieren.

Anmelden

18 − dreizehn =