Das Ende der Ausnahme in der Berliner Umweltzone

Zum 31.12.2014 laufen die Ausnahmeregelungen für die Berliner Umweltzone aus, dies jüngst im Berliner Amtsblatt verkündet.

Damit enden die Ausnahmeregelungen für nachweislich nicht nachrüstbare Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette und die Ausnahmeregelungen für ausländische Fahrzeuge zum 31.12.2014. Lediglich für bestimmte Gruppen von Menschen mit schweren Behinderungen bleibt es bei der Freistellung von der Plakettenpflicht.

Dazu der Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Christian Gaebler: „Mit den Ausnahmeregelungen wurden wirtschaftliche Härten bei der Einführung der Umweltzone abgefedert. Eine solche Übergangshilfe ist ab 2015, also acht Jahre nach dem Start der Umweltzone nicht mehr erforderlich. Dies zeigen auch die bereits stark gesunkenen Antragszahlen.“

Mit der Umweltzone konnte in Berlin der Ausstoß gesundheitsgefährdender Schadstoffe erheblich reduziert werden: Im Straßenverkehr wurden pro Jahr fast 60 % oder 173 Tonnen weniger Dieselruß und etwa 20 % oder 1517 Tonnen weniger Stickoxide ausgestoßen. Ziel ist aber eine weitere Reduzierung des Schadstoffausstoßes, denn bisher haben noch nicht alle Fahrzeuge die grüne Plakette. Ausnahmegenehmigungen für ältere Fahrzeuge und eine Ausnahmeregelung für Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette, die nicht mit einem Filter nachgerüstet werden können, führen zur Zeit noch zu einem Schadstoffausstoß, der vermieden werden kann.

Um die gesundheitsschützende Wirkung der Umweltzone vollständig zu erreichen, hat der Berliner Senat mit dem Luftreinhalteplan 2011-2017 beschlossen, die Ausnahmeregelungen 2015 weitgehend zu beenden. Dies ist notwendig, weil in Berlin ohne zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes der Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden kann. Die Europäische Kommission hat daher im Frühjahr 2013 weitere Maßnahmen von Berlin gefordert.

Alle Infos www.berlin.de/umweltzone

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