Ein Kfz-Versicherungswechsel kann bares Geld sparen

Wer Geld sparen möchte, sollte von Zeit zu Zeit seine Versicherungen prüfen, denn oftmals gelten für Neukunden bessere Angebote als für Bestandskunden.

Dies gilt neben freiwilligen Versicherungen wie Haftpflicht- oder Hausratversicherung auch für die vorgeschriebene Kfz-Versicherung. Jeder Autohalter hat zwar die Pflicht, sein Fahrzeug zu versichern, welchen Versicherungsgeber er wählt und wie oft er diesen wechselt, bleibt jedoch ihm überlassen.

Kündigen – Aber wann?

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte sich frühzeitig darüber Gedanken machen. Denn grundsätzlich kann man Kfz-Versicherungen nur zum Jahresende kündigen. Mit einer üblichen Kündigungsfrist von einem Monat muss die Kündigung der alten Versicherung spätestens am 30. November erfolgen. Wer die Frist verpasst hat und seine Versicherung dennoch kündigen möchte, sollte sich genau über die Sonderkündigungsmöglichkeiten informieren.

Das Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung

Ist die reguläre Kündigungszeit für Kfz-Versicherungen verstrichen, kann der Versicherungsnehmer in bestimmten Fällen dennoch die Versicherung wechseln. Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel, wenn sich die Versicherungskonditionen ändern oder sich der Tarif zum Jahreswechsel erhöht. Erfährt der Versicherungsnehmer von den geplanten Veränderungen erst nach dem 30. November, hat er vier Wochen Zeit, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Erfährt er von den geplanten Änderungen sogar erst im neuen Jahr, kann er seine Kfz-Versicherung auch rückwirkend zum 31.12. des Vorjahres kündigen.

Im Schadenfall haben sowohl der Versicherungsgeber als auch der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Dieses Recht ist unabhängig davon, ob ein aufgetretener Schaden tatsächlich von der Versicherung übernommen wurde oder nicht. Grundsätzlich können beide Parteien bis zu vier Wochen nach Ablauf der Schadensbearbeitung das Versicherungsverhältnis kündigen. Der Versicherungsnehmer sollte allerdings folgendes beachten: Würde er nach einer Schadensabwicklung in der alten Versicherung hochgestuft werden, bestünde die Hochstufung auch bei einer Kündigung und dem nachfolgendem Abschluss einer anderen Versicherung. Allerdings bekommen Neukunden häufig bessere Konditionen als Bestandskunden – so erlangt man durch einen Wechsel oftmals trotzdem zu einem Kostenvorteil.

Neue Versicherung mit Bedacht aussuchen

Wer sein altes Auto verkauft oder es verschrotten muss, kann mit dem Neuwagen in eine neue Versicherung wechseln. Mit der Abmeldung des alten Wagens endet der alte Versicherungsvertrag automatisch und eine neue Versicherung kann abgeschlossen werden. Allerdings sollte man sich vor Abschluss eines neuen Vertrages gut informieren. Nicht immer ist die günstigste Versicherung die beste Wahl. Auf Internetseiten wie kfz-versicherungen-vergleichen.net kann man verschiedene Anbieter anhand ihrer Leistungen und Konditionen vergleichen und die besten Angebote herausfiltern. Bei den Versicherungen, die in die engere Auswahl gekommen sind, kann man sich ein Angebot erstellen lassen und abschließend das überzeugendste wählen.

 

(Artikelfoto: © S.Guette)

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