Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat Anfang Oktober ihren alljährlichen Spezialeinsatz zur Laubbeseitigung auf Berlins Straßen begonnen. Rund 2.300 Beschäftigte mit 550 Fahrzeugen kümmern sich im Sinne der Verkehrssicherheit um diese Aufgabe. Pro Herbstsaison sammelt die BSR durchschnittlich 36.000 Tonnen Laub ein – das entspricht dem Gewicht von etwa 6.000 afrikanischen Elefanten. Die BSR ist für die Laubentfernung im öffentlichen Straßenland verantwortlich. Für das Laub von Privatgrundstücken bietet das Unternehmen spezielle BSR-Laubsäcke sowie die BSR-Laub- und Gartentonne an. Achtung: Wer Gartenlaub auf die Straße kehrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert somit eine Geldbuße.
Beim BSR-Laubeinsatz sind die Reinigungskräfte in sog. Gruppenkomplexen unterwegs. Die Fahrzeugtechnik besteht dabei vor allem aus Kehrmaschinen sowie Kehrichtsammel- und Ladekranfahrzeugen. Außerdem kommen etwa 100 Laubsauger sowie hunderte Besen, Rechen und Laubbläser zum Einsatz – wobei die Zahl der elektrisch betriebenen Laubbläser im Laufe der vergangenen Jahre zugenommen hat.
Die BSR-Beschäftigten kehren bei ihrem Einsatz das Straßenlaub von Geh- und Radwegen sowie aus Parkbuchten in Richtung Fahrbahn, wo Kehrmaschinen es direkt aufnehmen. Größere Laubmengen werden dagegen zu Haufen zusammengeschoben und gesondert abtransportiert. Das eingesammelte Laub wird in Großkompostieranlagen gebracht. Dort entsteht daraus frische Komposterde.
Auf den meisten Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen ist die BSR für die Laubbeseitigung zuständig. Das heißt: Auf Straßen, die auch sonst von der BSR gesäubert werden, kümmern sich BSR-Einsatzkräfte um das Laub. Auf Straßen, deren normale Reinigung den Anwohnenden obliegt, müssen diese selbst das Laub entfernen. In Parks und sonstigen Grünanlagen sind in der Regel die Bezirksämter für das Laubsammeln verantwortlich. Eine Ausnahme bilden die Grünanlagen, deren Reinigung der BSR gesetzlich übertragen wurde.
Die BSR führt ihre Laubbeseitigungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenland grundsätzlich mehrmals pro Herbstsaison durch, weil naturgemäß immer wieder neues Laub nachfällt. Währenddessen läuft die normale Straßenreinigung in angepasster Form weiter. Falls es zu einem größeren Kälteeinbruch kommt, hat jedoch der Winterdienst stets Vorrang: Dann muss die Entfernung des Straßenlaubs warten, bis sich die Wetterverhältnisse wieder entspannt haben.
Laub aus dem eigenen Garten kann auf dem Privatgrundstück kompostiert oder in kleinen Mengen über die Bioguttonne entsorgt werden. Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit bieten spezielle BSR-Laubsäcke: Diese sind für vier Euro auf den Recyclinghöfen erhältlich. Die später mit Laub gefüllten BSR-Säcke dürfen an den Straßenrand gestellt werden – der Abholservice hierfür ist im Kaufpreis inbegriffen. Es ist jedoch verboten, loses Gartenlaub vom eigenen Grundstück einfach auf die Straße zu kehren. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von den Behörden mit einer entsprechenden Geldbuße geahndet wird.
Mehr Infos zur Laubbeseitigung unter www.bsr.de/laubsammlung
Bild: ©BSR/Amin Akhtar
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