Auf den Straßen: BSR-Laubeinsatz hat begonnen

Fahrbahn-Kehrmaschine der BSR beim Laubeinsatz / © BSR Amin Akhtar

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat Anfang Oktober ihren alljährlichen Spezial­­einsatz zur Laubbeseitigung auf Berlins Straßen begonnen. Rund 2.300 Be­schäftigte mit 550 Fahrzeugen kümmern sich im Sinne der Verkehrs­sicherheit um diese Aufgabe. Pro Herbstsaison sammelt die BSR durchschnittlich 36.000 Tonnen Laub ein – das entspricht dem Gewicht von etwa 6.000 afrikanischen Elefanten. Die BSR ist für die Laub­entfernung im öffentlichen Straßenland verantwortlich. Für das Laub von Privatgrund­stücken bietet das Unternehmen spezielle BSR-Laubsäcke sowie die BSR-Laub- und Gartentonne an. Achtung: Wer Gartenlaub auf die Straße kehrt, begeht eine Ordnungs­widrigkeit und riskiert somit eine Geldbuße.

Beim BSR-Laubeinsatz sind die Reinigungskräfte in sog. Gruppen­kom­plexen unter­wegs. Die Fahrzeug­technik besteht dabei vor allem aus Kehr­ma­schi­nen sowie Kehrichtsammel- und Lade­kran­fahrzeugen. Außerdem kommen etwa 100 Laubsauger sowie hunderte Besen, Rechen und Laubbläser zum Einsatz – wobei die Zahl der elek­trisch betriebenen Laubbläser im Laufe der vergangenen Jahre zugenommen hat.

Die BSR-Beschäftigten kehren bei ihrem Einsatz das Straßen­l­­aub von Geh- und Radwegen sowie aus Park­buchten in Richtung Fahr­bahn, wo Kehr­maschinen es direkt aufnehmen. Größere Laubmengen werden dagegen zu Haufen zusam­mengeschoben und gesondert abtrans­­por­tiert. Das eingesammelte Laub wird in Groß­kompostieranlagen gebracht. Dort ent­steht daraus frische Komposterde.

Auf den meisten Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen ist die BSR für die Laub­beseitigung zuständig. Das heißt: Auf Straßen, die auch sonst von der BSR gesäubert werden, küm­mern sich BSR-Einsatzkräfte um das Laub. Auf Straßen, deren normale Reinigung den An­woh­nen­­den obliegt, müssen diese selbst das Laub entfernen. In Parks und sonstigen Grün­anlagen sind in der Regel die Bezirks­ämter für das Laubsammeln verantwortlich. Eine Ausnahme bilden die Grünanlagen, deren Reinigung der BSR gesetzlich übertragen wurde.

Die BSR führt ihre Laubbeseitigungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenland grund­­sätzlich mehrmals pro Herbstsaison durch, weil naturgemäß immer wieder neues Laub nach­fällt. Währenddessen läuft die normale Straßenreinigung in angepasster Form weiter. Falls es zu einem größeren Kälteeinbruch kom­mt, hat jedoch der Winter­dienst stets Vorrang: Dann muss die Entfernung des Straßenlaubs warten, bis sich die Wetterverhältnisse wieder ent­spannt haben.

Laub aus dem eigenen Garten kann auf dem Privatgrundstück kom­postiert oder in kleinen Mengen über die Bioguttonne entsorgt werden. Eine weitere Entsorgungs­möglichkeit bieten spezielle BSR-Laubsäcke: Diese sind für vier Euro auf den Recycling­höfen erhältlich. Die später mit Laub gefüllten BSR-Säcke dürfen an den Straßenrand gestellt werden – der Abholservice hierfür ist im Kaufpreis inbegriffen. Es ist jedoch verboten, loses Gartenlaub vom eigenen Grundstück einfach auf die Straße zu kehren. Dies stellt eine Ordnungs­widrigkeit dar, die von den Behörden mit einer entsprechenden Geldbuße geahndet wird.

Mehr Infos zur Laubbeseitigung unter www.bsr.de/laubsammlung

Bild: ©BSR/Amin Akhtar

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