Nebentätigkeit in Berlin aufgedeckt

Pixabay.com © Tumisu CCO Public Domain Betrügen Mitarbeiter? Besteht ein begründeter Verdacht, engagieren viele Unternehmen professionelle Hilfe und lassen Detektive alle Beweise für das Fehlverhalten sammeln.

Berlin ist die Hochburg für Schwarzarbeit, wenn man den Aussagen von  Zollbehörden Glauben schenken darf. In den letzten Jahren hat sich in der Bundeshauptstadt ein riesiger Markt für Schwarzarbeit etabliert, doch dagegen wollen die Behörden fortan vereint und vorgehen.

Nebentätigkeiten Schwarzarbeit boomt an der Spree

Wer bereits ein Anstellungsverhältnis hat, darf nur bedingt eine weitere Stelle annehmen. Häufig muss der Chef zustimmen, doch viele Arbeitnehmer fragen erst gar nicht. Gehen sie ungenehmigt einer zusätzlichen Tätigkeit nach, erfüllt das den Sachverhalt der Schwarzarbeit, vor allem, wenn sie nicht offiziell angemeldet ist.

2021 gab es im Raum Berlin-Brandenburg hunderte Ermittlungen durch das Hauptzollamt Frankfurt (Oder). Der Schaden ist immens und geht in Millionenhöhe. Die Behörden in Berlin wollen nicht nur regelmäßige Kontrollen dagegen vorgehen, sondern auch mit gezielten Stadtteil-Projekten. Schwarzarbeits-Kontrolleure sollen künftig noch flexibler unterwegs sein und auch kurzfristig Stichproben auf Baustelle, in Restaurants und an anderen Orten durchführen können.

Immer öfter machen sich auch Arbeitgeber auf die Spur, um ihre abtrünnigen Mitarbeiter zu enttarnen. Schließlich verletzen sie durch ihre ungenehmigten Nebentätigkeiten den Arbeitsvertrag , was einen Kündigungsgrund darstellen kann. Ein Detektiv in Berlin hilft beispielsweise, rechtssichere Beweise zu finden, die später auch bei einem möglichen Verfahren standhalten können.

Können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter einfach beschatten lassen?

Es gibt in Deutschland strenge Vorgaben, um die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter zu schützen. Unternehmen dürfen Detektive nur beauftragen, wenn sie eine begründeten Verdacht haben. So muss beispielsweise ein Hinweis darauf vorliegen, dass der Mitarbeiter einer Nebentätigkeit nachgeht, die nicht genehmigt wurde. Eine bloße Vermutung, weil ein Mitarbeiter häufig pünktlich geht und keine Überstunden machen möchte, reicht aber nicht. Wurde der Mitarbeiter allerdings mehrfach von anderen bei der Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit gesehen, ist dies ein begründeter Verdacht.

Die Detektive dürfen die Mitarbeiter aber nicht 24/7 überwachen, denn der Einsatz muss verhältnismäßig bleiben. Hier gilt es, die Balance zwischen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Beweisbeschaffung zu erhalten. Bevor der Detektiv zum Einsatz kommt, müssen Arbeitgeber zunächst sogenannte milde Mittel ausgeschöpft haben. Gibt es dennoch keine fundierten Nachweise für einen Verstoß des Arbeitsvertrages und dem Nachgehen einer ungenehmigten/verbotenen Nebentätigkeit, können Detektive beauftragt werden.

Kommt es zur Missachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine notwendige Überwachung, riskieren Arbeitgeber einiges. Sie können nicht nur für einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers belangt werden. Auch die bis dahin gesammelten Beweise sind womöglich bei einer Gerichtsverhandlung nicht zugelassen.

Wann muss eine Nebentätigkeit angemeldet werden?

Gibt es im Arbeitsvertrag eine klare Regelung, dass Nebentätigkeiten generell untersagt sind, machen sich Arbeitnehmer mit jeder Aufnahme strafbar. Gibt es im Arbeitsvertrag einen Passus, dass die Nebentätigkeiten vorab durch den Chef genehmigt werden müssen, ist die vorherige Bestätigung durch den Arbeitgeber Pflicht. Zur Meldung gehört die Angabe des Arbeitsort und des Umfangs. Handelt es sich um ein konkurrierendes Unternehmen, kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit sogar untersagen.

Möchte eine Reinigungsfachangestellte nicht nur für ihren eigentlichen Arbeitgeber aktiv sein, sondern nebenbei in privaten Haushalten Säuberungen anbieten, würde das einen Wettbewerb darstellen. Hat der Arbeitgeber davon Kenntnis, untersagt er dies womöglich aus Gründen des eigenen Wettbewerbsschutzes.

Pixabay.com © RestaurantAnticaRoma CCO Public Domain / Viele Berlinerinnen und Berliner verdienen sich im Gastgewerbe etwas dazu und haben einen (genehmigten) Nebenjob.

Das müssen Arbeitnehmer bei ihrer zusätzlichen Jobaufnahme beachten

Auch bei einer Nebentätigkeit müssen die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Wer beispielsweise nach seiner achtstündigen Tätigkeit noch eine Nebentätigkeit annimmt, sollte die Anzahl der Arbeitsstunden im Blick behalten. Beginnen Arbeitnehmer morgens 7:00 Uhr mit ihrem Hauptjob und würde am selben Tag noch einen Nebenjob machen, muss dieser bis spätestens 20:00 Uhr abgeschlossen sein. Ansonsten wird die gesetzliche Ruhezeit nicht eingehalten. Arbeitgeber könnten bei der Enttarnung dieses Verstoßes ebenfalls Ärger bekommen.

Gerade in Berlin, wo sich viele noch etwas in der Gastronomie dazuverdienen, fällt die Einhaltung der maximalen Arbeitszeiten pro Tag oft schwer. Auch eine Nebentätigkeit im Urlaub kann untersagt werden. Grundsätzlich dient der vereinbarte Urlaub der Erholung. Bei einer Tätigkeit innerhalb dieses Zeitraumes könnte der Erholungseffekt gefährdet sein. Untersagt der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit in der Urlaubszeit, müssen Arbeitnehmer dem Folge leisten.

Wie viel darf ich bei meiner Nebentätigkeit verdienen?

Wer sich in einem fest angestellten Arbeitsverhältnis befindet, darf einen bestimmten Betrag dazuverdienen. Als Grenze gilt noch immer ein Betrag von 450 Euro, da es um einen Minijob zusätzlich zum Hauptjob geht. Arbeitnehmer haben sogar die Möglichkeit, in zwei Monaten eines Kalenderjahres über 520 Euro zu verdienen. Wird diese Grenze jedoch mehrfach überschritten, wird die Tätigkeit nicht mehr als Minijob angerechnet.

Um sich abzusichern und auch beim Arbeitgeber mit offenen Karten zu spielen, sollten Arbeitnehmer das Gespräch mit der Personalabteilung suchen. Hier können die Experten auch weiterhelfen, wenn es um mögliche Einnahmegrenzen für die Nebentätigkeit geht.

Pixabay.com © Tumisu CCO Public Domain / Betrügen Mitarbeiter? Besteht ein begründeter Verdacht, engagieren viele Unternehmen professionelle Hilfe und lassen Detektive alle Beweise für das Fehlverhalten sammeln.

Ausnahme: Das Ehrenamt ist nicht genehmigungspflichtig

Auch in Berlin engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger in einem Ehrenamt. In der Bundeshauptstadt gibt es etwa 800.000 von ihnen, was mehr als 30 Prozent aller Einwohner ausmacht. Im Gegensatz zu einer bezahlten Nebentätigkeit müssen Arbeitgeber einem Ehrenamt nicht zustimmen.

Dennoch müssen Arbeitgeber ihr Ehrenamt anzeigen. Da es meist in der Freizeit ausgeführt wird, ist auch die vermeintliche Erholungszeit nach der Arbeit davon betroffen. Es geht auch hier: Die gesetzlichen Ruhezeiten müssen unbedingt eingehalten werden.

Bildnachweise: RestaurantAnticaRoma / Tumisu CCO via pixabay.com

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